Kündigungsrecht des neuen Vermieters bei Zwangsversteigerung

vom 10.12.2017, 16:30 Uhr

Familie Unsicher wohnt seit 10 Jahren in einem Haus, welches einem Vermieter gehört. der pleite ist und Insolvenz angemeldet hat. Das Haus steht schon zur Versteigerung. Familie Unsicher hat das nötige Kleingeld nicht um es zu ersteigern. Sie sind aber sehr unsicher, was die Zukunft in dem Haus bringt.

Denn sie haben gehört, dass der neue Vermieter, der das Haus ersteigert die Familie binnen 3 Monate aus dem Haus kündigen kann. Die Familie hat 4 Kinder und suchen seitdem sie das wissen auch schon nach einer neuen Bleibe. Leider ist nichts bezahlbares zu finden. Beruflich sind beide so gebunden, dass sie nicht zu weit weg ziehen können.

Wie leicht ist es für den neuen Vermieter die Familie Unsicher aus dem Haus zu kündigen? Da sie schon 10 Jahre dort wohnen, haben sie da eine längere Kündigungszeit oder müssten sie binnen 3 Monate wirklich aus dem Haus. Was, wenn sie nichts finden, was sie bezahlen können?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soweit ich weiß, darf der neue Vermieter gar nicht grundlos kündigen. Die alten Mietverträge bestehen weiterhin, es wechselt nur der Vermieter, sodass das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten übertragen wird. Er darf also nur wegen Eigenbedarf kündigen und das muss auch noch begründet sein. Ich denke nicht, dass Familie Unsicher da Angst haben muss, gekündigt zu werden. Details dazu findest du hier.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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