Bescheinigung über Arbeitsunfall vor der Kündigung kopieren?

vom 11.02.2018, 14:15 Uhr

Frau A ist vor drei Jahren auf Arbeit umgeknickt. Weil das auf dem Gelände der Firma passierte, auf dem Parkplatz - es fehlte eine Gehwegplatte und das hat man im Dunklen nicht gesehen - wurde das damals als Arbeitsunfall aufgenommen. A hatte da so ein Formular ausgefüllt, bei dem sie angeben musste, was passiert ist und welche Beschwerden sie hatte und das wurde dann von der Frau, die in der Firma für die Arbeitsunfälle zuständig ist, aufgenommen. Beim Arzt war A offiziell nicht, sie war bei einem Bekannten, der Orthopäde ist und im Krankenhaus nebenan arbeitet, der hat mal drüber geschaut, aber es gab diesbezüglich keinen offiziellen Arztbesuch. Als Nachweis des Unfalls hat A also nur dieses Formular bzw. die Firma hat das.

Nun hatte A einen Autounfall und sie weiß nicht wie, aber irgendwie hat sie sich dabei den Fuß wieder verdreht. Er hat aber schon immer mal zwischendurch weh getan, schon wenn sie mal schief aufgestanden ist, tat das etwas weh. Seit dem Unfall ist das aber verstärkt und fast immer. Damit war sie auch bei der Hausärztin und die meinte, dass die Bänder sehr gedehnt sind und empfahl ihr, dauerhaft wieder die Orthese zu tragen, die sie mal hatte. Das macht sie nun auch.

Nun fragt sich aber A, was sie tun sollte. Also Frau A schränkt das nicht wahnsinnig ein, wenn sie diese Orthese trägt, die sieht man im Schuh gar nicht. Aber was ist denn beispielsweise, wenn die Bänder irgendwann mal operiert werden müssen? Macht es dann einen Unterschied, dass das ein Arbeitsunfall war? Hätte A überhaupt etwas davon, dass das als Arbeitsunfall aufgenommen wurde? Wenn A die Firma verlassen sollte, sollte sie da eine Kopie dieses damaligen Fragebogens zur Unfallaufnahme mitnehmen? Hat der überhaupt irgendeinen Beweiswert, weil A ja damals offiziell nicht beim Arzt war? Oder kann A darauf verzichten, sich den vor ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen abzukopieren?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 11.02.2018, 18:21, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Was denkt Frau A, warum man bei einem Arbeitsunfall nicht mal zu einem normalen Hausarzt gehen soll, wenn der nicht von der Berufsgenossenschaft zugelassen ist. Nach einem Arbeitsunfall muss man zu einem Durchgangsarzt, der das der Berufsgenossenschaft weiterleitet. Nur so kann auch festgehalten werden, was genau Frau A nach dem Unfall hatte und ob es Folgeschäden geben könnte.

Frau A hat dies versäumt und es nicht mehr nachzuweisen, dass die Verletzung, die ihr heute noch Schwierigkeiten macht auch wirklich durch den Arbeitsunfall her ist. Schließlich ist der Arbeitsunfall 3 Jahre her und Frau A hat ja anscheinend niemals nach dem Unfall beim Arbeitgeber oder bei einem Durchgangsarzt sich darüber beklagt.

Wenn sie jetzt nach dem Autounfall denkt, dass sie das als Folge des Arbeitsunfalls geltend machen kann, kann ich mir nicht vorstellen, dass da die Berufsgenossenschaft mitmacht. Da nutzt auch der Fragebogen denke ich mal überhaupt nichts. Das ist wie gesagt 3 Jahre her und in den 3 Jahren kann Frau A sich zig mal in der Freizeit schon den Fuß wieder umgeschlagen haben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Was denkt Frau A, warum man bei einem Arbeitsunfall nicht mal zu einem normalen Hausarzt gehen soll, wenn der nicht von der Berufsgenossenschaft zugelassen ist. Nach einem Arbeitsunfall muss man zu einem Durchgangsarzt, der das der Berufsgenossenschaft weiterleitet. Nur so kann auch festgehalten werden, was genau Frau A nach dem Unfall hatte und ob es Folgeschäden geben könnte.

Ja, aber wenn man mit dem Thema noch nie was zu tun hatte, dann weiß man das halt alles nicht so genau und es hat Frau A auch niemand darüber aufgeklärt, dass es notwendig wäre, zum Arzt zu gehen.

Frau A hat dies versäumt und es nicht mehr nachzuweisen, dass die Verletzung, die ihr heute noch Schwierigkeiten macht auch wirklich durch den Arbeitsunfall her ist. Schließlich ist der Arbeitsunfall 3 Jahre her und Frau A hat ja anscheinend niemals nach dem Unfall beim Arbeitgeber oder bei einem Durchgangsarzt sich darüber beklagt.

Doch, beim Arbeitgeber schon, bei der Frau, die den Unfall aufgenommen hat.

Wenn sie jetzt nach dem Autounfall denkt, dass sie das als Folge des Arbeitsunfalls geltend machen kann, kann ich mir nicht vorstellen, dass da die Berufsgenossenschaft mitmacht. Da nutzt auch der Fragebogen denke ich mal überhaupt nichts. Das ist wie gesagt 3 Jahre her und in den 3 Jahren kann Frau A sich zig mal in der Freizeit schon den Fuß wieder umgeschlagen haben.

Das ist ziemlich sicher, denn durch die damals ausgeleierten Bänder ist der Fuß noch mehrfach umgeknickt, weshalb dann irgendwann ständig die Orthese getragen werden musste. Also durch den Arbeitsunfall hat der Fuß eine Macke abbekommen, die dann immer wieder zum Umknicken führte. Was würde den eigentlich eine Anerkennung durch die BG bringen? Ändert das überhaupt etwas?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Zitronengras hat geschrieben:Ja, aber wenn man mit dem Thema noch nie was zu tun hatte, dann weiß man das halt alles nicht so genau und es hat Frau A auch niemand darüber aufgeklärt, dass es notwendig wäre, zum Arzt zu gehen.

Die gute Dame war bei einem Arzt und sie war bei der Dame, die das aufgenommen hat. Weder der Arzt hat ihr gesagt sie müsse zu einem Durchgangsarzt und dieser Durchgangsarzt dann den Bericht weiterleiten. Noch hat der Arzt sie auch nur einen Tag krankgeschrieben. Auch der Dame hat sie wohl keinen Arztbericht vorgelegt und war normal weiter arbeiten.

Sobald bekannt ist, dass man zu einem Arzt geht, dann wird normalerweise auch darauf hingewiesen, das man zwingend zu einem Durchgangsarzt muss. Zumal dieser Arbeitsunfall auch ohne Arbeitsausfall von statten ging und die Angaben in dem Unfallbericht, damit auf eine angenommenen Selbstdiagnose zurückzuführen sind, ist dieser Unfallbericht einfach nutzlos und die BG wird ihn entsprechend behandelt haben. Nämlich als Unfallbericht ohne Folgen.

Doch, beim Arbeitgeber schon, bei der Frau, die den Unfall aufgenommen hat.

Dieser Unfallbericht ist alleine nichts wert, da dieser nur von der Frau ausgefüllt wurde, die den Unfall hatte und ohne weitere Dokumente vom Durchgangsarzt oder Krankschreibungen eingereicht wurden.

Das ist ziemlich sicher, denn durch die damals ausgeleierten Bänder ist der Fuß noch mehrfach umgeknickt, weshalb dann irgendwann ständig die Orthese getragen werden musste. Also durch den Arbeitsunfall hat der Fuß eine Macke abbekommen, die dann immer wieder zum Umknicken führte. Was würde den eigentlich eine Anerkennung durch die BG bringen? Ändert das überhaupt etwas?

Dann soll sie mal versuchen, das nachzuweisen. Viel Spaß dabei, der Arbeitgeber und auch die BG wird sich davon nichts mehr annehmen, denn woher sollen die den Status vor dem Arbeitsunfall kennen, oder auch den Status direkt nach dem Arbeitsunfall und damit die Auswirkungen des Arbeitsunfalles auf die Gesundheit und der wichtigste Punkt, was in den drei Jahren seit dem Arbeitsunfall passiert? Sie könnte sich die Bänder ja auch durch mehrfache Unternehmungen weiter strapaziert haben, die sie selber zu verursachen hat. Das kann jetzt niemand mehr nachweisen, was davon wirklich die Ursache des Arbeitsunfalles ist und was nicht, da sie zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalles eben nicht bei einem Durchgangsarzt war.

Auch in einem solchen Fall gilt hat, das man Unwissenheit nicht als Grund dafür nehmen kann, das der Arbeitgeber dennoch für alles haftet. Gerade wenn doch gesundheitliche Probleme direkt auftreten, frage ich mich immer, warum man dann so unvernünftig ist und das nicht entsprechend dokumentieren lässt und sich auch entsprechend erkundigt, wer im speziellen dafür verantwortlich ist. Ein Anruf z.B. bei der Krankenkasse hätte da genügt oder eine spezielle Nachfrage bei der Personalabteilung. Genauso hätte aber auch der befreundete Arzt darauf hinweisen müssen, das er kein Durchgangsarzt ist und für eine BG nicht bescheinigen kann.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Arzt hat vermutlich deswegen nicht darauf hingewiesen, dass man zu einem Durchgangsarzt muss, weil das ein polnischer Orthopäde war und der kennt sich sicherlich nicht so mit den Begebenheiten in Deutschland aus.

Nochmal meine Frage: Welchen konkreten Nachteil hat man nun? Also was würde es bringen, wenn das über die BG laufen würde und welchen Nachteil hätte man, wenn es nicht über die BG läuft? Man kann sich doch trotzdem krankschreiben lassen, wenn es schlimmer wird, oder nicht? Oder bekäme man bei der BG noch irgendwas mehr?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Zitronengras hat geschrieben:Der Arzt hat vermutlich deswegen nicht darauf hingewiesen, dass man zu einem Durchgangsarzt muss, weil das ein polnischer Orthopäde war und der kennt sich sicherlich nicht so mit den Begebenheiten in Deutschland aus.

Er praktiziert in Deutschland? Dann sollte er sich mit solchen Dingen auch auskennen, denn auch andere Patienten mit einer solchen Problematik muss er weiter schicken und ja sowas ist Ärzten bekannt.

Nochmal meine Frage: Welchen konkreten Nachteil hat man nun? Also was würde es bringen, wenn das über die BG laufen würde und welchen Nachteil hätte man, wenn es nicht über die BG läuft? Man kann sich doch trotzdem krankschreiben lassen, wenn es schlimmer wird, oder nicht? Oder bekäme man bei der BG noch irgendwas mehr?

Sie hätte einen Vorteil gehabt, wenn es damals alles korrekt gelaufen wäre. Die Abrechnung wäre nicht über ihre Krankenkasse gelaufen, sondern über die BG, die BG prüft auch ob weiterführende Untersuchungen oder ähnliches von Nöten sind, es werden generell mehr Hilfsmöglichkeiten eingesetzt, da man Folgeschäden deutlicher vermeiden möchte um spätere Ansprüche zu vermeiden. Genauso lassen sich dann aber auch Folgeschäden über die BG abrechnen und da greifen dann die Möglichkeiten über die BG wesentlich besser. Im schlimmsten Falle kann man sogar eine Ausgleichzahlung über die BG erhalten, wenn man nicht mehr voll erwerbsfähig ist nach einem Arbeitsunfall.

Die Krankschreibung kann man zwar auch über einen Hausarzt laufen lassen, aber wenn man eben vorher nicht bei einem Durchgangsarzt war, dann muss die BG das nicht anerkennen.

Einen Vorteil hat sie heute aber definitiv nicht mehr, da eben der status quo des Arbeitsunfalles schon falsch war, da könnte sie jetzt auch klagen oder sonst was, bringen wird es nichts mehr.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


StarChild hat geschrieben:Er praktiziert in Deutschland? Dann sollte er sich mit solchen Dingen auch auskennen, denn auch andere Patienten mit einer solchen Problematik muss er weiter schicken und ja sowas ist Ärzten bekannt.

Er arbeitet im benachbarten Krankenhaus und kennt sich sicher mit diesen genauen Regelungen nicht so aus. Er hat sich den Fuß angeschaut und getestet, ob das Gelenk kaputt ist - was nicht der Fall war - und hatte dann die Physiotherapeuten, die in der Klinik arbeiten, dazu gebracht, dass die den Fuß mit Ultraschall behandeln, damit der "Patient" nicht den Aufwand hat, erst noch zu einem externen Arzt zu müssen und sich Physiotherapie verschreiben lassen zu müssen. Danach war etwas auch wieder. Aber er meinte, dass die Bänder gedehnt seien und dass daher eine erhöhte Umknickneigung zu erwarten ist und so war es dann auch.

Sie hätte einen Vorteil gehabt, wenn es damals alles korrekt gelaufen wäre. Die Abrechnung wäre nicht über ihre Krankenkasse gelaufen, sondern über die BG, die BG prüft auch ob weiterführende Untersuchungen oder ähnliches von Nöten sind, es werden generell mehr Hilfsmöglichkeiten eingesetzt, da man Folgeschäden deutlicher vermeiden möchte um spätere Ansprüche zu vermeiden. Genauso lassen sich dann aber auch Folgeschäden über die BG abrechnen und da greifen dann die Möglichkeiten über die BG wesentlich besser. Im schlimmsten Falle kann man sogar eine Ausgleichzahlung über die BG erhalten, wenn man nicht mehr voll erwerbsfähig ist nach einem Arbeitsunfall.

Aber wenn ich das richtig deute, dann hätte die BG bisher keinen wesentlichen Vorteil gebracht, denn eine Untersuchung fand ja statt, Physiotherapie auch, eine Erwerbsunfähigkeit ist ja nicht zu erwarten und alles, was da eventuell nochmal an Behandlungen nötig werden könnte, würde auch der Hausarzt verschreiben? Dann bringt die BG nur was, wenn man eventuell arbeitsunfähig werden könnte?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Zitronengras hat geschrieben:Er arbeitet im benachbarten Krankenhaus und kennt sich sicher mit diesen genauen Regelungen nicht so aus.

Gerade Ärzte in Krankenhäusern kennen sich in der Regel sehr gut mit Arbeitsunfällen aus, weil nicht selten genug ein Patient nach einem Arbeitsunfall direkt im Krankenhaus landet, bei entsprechender Schwere des Arbeitsunfalles und die Ärzte dort wissen da sehr gut, wie die weiteren Schritte sind. Sorry, aber für mich ist das keine Entschuldigung.

Aber wenn ich das richtig deute, dann hätte die BG bisher keinen wesentlichen Vorteil gebracht, denn eine Untersuchung fand ja statt, Physiotherapie auch, eine Erwerbsunfähigkeit ist ja nicht zu erwarten und alles, was da eventuell nochmal an Behandlungen nötig werden könnte, würde auch der Hausarzt verschreiben? Dann bringt die BG nur was, wenn man eventuell arbeitsunfähig werden könnte?

Doch natürlich, was ist daran so schwer zu verstehen? Alleine die entsprechende Dokumentation hätte ihr schon einen deutlichen Vorteil gebracht. Egal ob zu dem Zeitpunkt oder später bei eventuellen Folgeschäden. Und was ist daran so schwer zu verstehen, das eine BG deutlich mehr verschreibt oder vorgibt als ein Hausarzt? Die BG hat ein anderes Budget und richtet sich in erster Linie nur auf die vollständige Wiederherstellung aus, damit eben keine Folgeschäden bleiben und keine Ansprüche entstehen können. Ein Hausarzt macht nur das nötigste um sein eigenes Budget nicht zu sehr zu belasten und dem sind eventuelle Ansprüche gegen einen Arbeitgeber egal.

Nein, die BG bringt nicht nur was, wenn man arbeitsunfähig wird, sie bringt einem eine bessere oder auch schnellere Wiederherstellung.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Doch natürlich, was ist daran so schwer zu verstehen? Alleine die entsprechende Dokumentation hätte ihr schon einen deutlichen Vorteil gebracht. Egal ob zu dem Zeitpunkt oder später bei eventuellen Folgeschäden. Und was ist daran so schwer zu verstehen, das eine BG deutlich mehr verschreibt oder vorgibt als ein Hausarzt? Die BG hat ein anderes Budget und richtet sich in erster Linie nur auf die vollständige Wiederherstellung aus, damit eben keine Folgeschäden bleiben und keine Ansprüche entstehen können. Ein Hausarzt macht nur das nötigste um sein eigenes Budget nicht zu sehr zu belasten und dem sind eventuelle Ansprüche gegen einen Arbeitgeber egal.

Du beschreibst das so allgemein, dass es eben schwer zu verstehen ist. Welchen Vorteil hätte die Dokumentation gebracht? Was hätte man konkret davon gehabt? Was würde es denn bringen, dass die BG mehr verschreibt? Was ist denn dieses "mehr"? Mehr Physiotherapie oder was? Aber was bringt denn das? Das war zwar ganz nett, dass die Physiotherapeuten da ein wenig am Fuß herumspielen, aber bringen tut das ja nichts. Die Bänder werden ja nicht wieder kürzer, sondern man könnte das höchstens irgendwann mal operieren. Anders kann man das nicht vollständig wiederherstellen und wenn eine OP kommen sollte, dann würde das ja auch die Krankenkasse bezahlen und wenn danach eine Reha kommen sollte, würde das vermutlich die Rentenversicherung bezahlen. Also nein, ich verstehe noch nicht, was die BG hier bringen würde.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 12.02.2018, 16:32, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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