Darf Chef Schwangerschaft von Mitarbeiterin breit tragen?
Frau Happy ist in der 8. Woche schwanger. Sie arbeitet in einer Kindertagesstätte und hat absolutes Beschäftigungsverbot vom Arzt erhalten, weil die Kinder zu viele Infekte an die werdende Mutter weiter geben könnten. Sie hat die Schwangerschaft deswegen auch der Leitung der Kindertagesstätte erzählt und darum gebeten, dies aber niemanden zu erzählen, da sie erst die ersten Monate abwarten will, ehe sie es selbst jemanden erzählen will. Das die Leitung es nun weiß ist nur, weil der Arzt es gewollt hat.
Nun hat die Leitung der Kindertagesstätte gemeint, dass sie das nicht machen kann. Wenn die Eltern der Kinder fragen, würde sie diese nicht anlügen und außerdem wird sie eine Stellenausschreibung machen, wo sie eine Schwangerschaftsvertretung sucht. Weiterhin würde sie ein Schreiben an die Eltern aufsetzen, damit diese auch Bescheid wissen. Frau Happy ist nicht sehr glücklich darüber, weil sie das einfach nicht möchte.
Darf die Leitung eines Kindergartens oder überhaupt ein Chef die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin breit tragen ohne dass die werdende Mutter das will? Muss Frau Happy dem nicht zustimmen?
Ich glaube nicht, dass Frau Happy in dem Fall viel tun kann. Immerhin fällt sie durch ihre Schwangerschaft plötzlich schon um einiges früher aus, als es in anderen Berufen üblich ist. Das nun eine Arbeitskraft fehlt liegt auf der Hand. Das die Leitung nur auf der Suche nach einer "Schwangerschaftsvertretung" ist finde ich selbst ja schon mal gut, dass bedeutet dann ja fast schon, dass sie gute Chancen hat nach der Karenz wieder in den Job zurückzukehren.
Das ist nicht überall so. Bei uns im Betrieb wird jede Dame, die schwanger wird von einer weiteren Vollzeitkraft ohne Befristung ersetzt. Nur mit etwas Glück kann man dann nach der Karenz wieder an seine gewohnte Stelle dauerhaft zurückkehren.
Ich würde es auch nicht als breittreten empfinden, wenn die Eltern einfach über die Schwangerschaft informiert werden. Immerhin werden die Betreuer mit der Zeit auch zu einer Art Bezugsperson für die Kinder. Da finde ich es nicht schlimm wenn man sagt, dass Frau Happy nicht mehr arbeiten darf, da sie selbst ein Kind erwartet. Das hört sich auf jeden Fall auch besser an, als zu behaupten das sie gekündigt hat, oder gekündigt wurde, was ja nicht mal der Wahrheit entsprechen würde.
Leider ist es nun mal so, dass man sobald man schwanger ist auf eine Art Abstellgleis gestellt wird und parkt man bis man dann endlich in den Mutterschutz geht. Man bekommt keine neue Aufgaben mehr und ist oft nur damit beschäftigt seinen Nachfolger ordentlich einzuschulen. Ich kann da aus eigener Erfahrung berichten. Nach dem Verkünden meiner Schwangerschaft wurde ich sofort aus allen Entscheidungen und Fragen herausgehalten. Es wurde nur mehr hinter geschlossenen Türen gesprochen und es gab ein Bewerbungsgespräch nach dem anderen, obwohl ich noch bis zum Beginn des Mutterschutzes im Betrieb war.
Außerdem macht man sich bei den Kollegen nicht gerade beliebt, wenn man sagt, dass man ab nun keine Überstunden laut Gesetz mehr machen darf, da man schwanger ist. Über solche Sachen muss man am Ende einfach drüberstehen und sich einfach auf das kleine Wunder freuen, das im Bauch heranwächst.
Das ist nicht überall so. Bei uns im Betrieb wird jede Dame, die schwanger wird von einer weiteren Vollzeitkraft ohne Befristung ersetzt. Nur mit etwas Glück kann man dann nach der Karenz wieder an seine gewohnte Stelle dauerhaft zurückkehren
Schreibst du hier vom Arbeitsrecht in Österreich? In Deutschland ist es so, dass deine Stelle frei gehalten werden muss. Es ist nicht so, dass du nach der Elternzeit in den Betrieb zurück willst und es geht nicht mehr. Da ist das Recht auf der Seite der Mütter. Du kannst hier nicht vom Österreichischen Recht ausgehen.
Und was ich mittlerweile heraus gefunden habe, darf ein Arbeitgeber diese Information nicht weiter geben ohne Einverständnis der werdenden Mutter und wenn die das noch nicht will, dann muss sich ein Arbeitgeber daran halten.
Man muss den Eltern ja eine Erklärung liefern. Außerdem wird sie in den Job ja wieder zurückkommen und da macht es durchaus Sinn zu erzählen, dass es sich hierbei um eine Schwangerschaft handelt. Wenn das Ganze dann unschön ausgeht, hat man sicherlich auch andere Probleme als wieder zur Arbeit gehen zu müssen und dass alle dann davon wissen. Gerade dann wünscht man sich doch einen respektvollen und vielleicht auch eher zurückhaltenden Umgang, den man dann sicherlich bekommen wird.
@Ramones, man kann ja noch ein wenig warten, ehe man es den Eltern sagt. Frau Happy möchte doch nur die ersten 3 Monate abwarten. Sie hat es nur der Leiterin erzählt, weil sie ein Berufsverbot ausgesprochen bekommen hat. Wenn sie jetzt einfach nur krank wäre, müsste man das auch nicht an die große Glocke hängen und auch da hätte die Kindergartenleitung eine Schweigepflicht. Deswegen sehe ich das so, dass man die paar Wochen noch warten kann, ehe man ein Rundschreiben an die Eltern schickt. So viel wie ich herausgefunden habe, darf die Leitung nicht über die Schwangerschaft reden, weil es intern ist und die Eltern schlichtweg noch nichts angeht.
Ramones hat geschrieben:Man muss den Eltern ja eine Erklärung liefern.
Müssen muss der Chef da gar nichts, schon gar nicht private Dinge aus dem Leben seiner Angestellten breittreten, das geht nämlich niemanden etwas an, auch nicht die Eltern von Kindern die betreut werden. Das ganze nennt sich Datenschutz. Der Arbeitgeber könnte auch einfach sagen, das Mitarbeiterin X erkrankt ist. Es geht hier ja nicht darum, das die Mitarbeiter ein grundsätzliches Verbot zur Bekanntgabe erteilt hat, sondern nur um einen gewissen Aufschub bittet.
Wenn eine Mitarbeiterin nicht möchte, das ihre Schwangerschaft öffentlich gemacht wird, dann muss ein Arbeitgeber sich daran halten und darf nicht über den Kopf der Mitarbeiterin hinweg entscheiden, das er den Datenschutz mit Füßen tritt und jedem Hans und Franz auf die Nase bindet, wer nun Schwanger ist oder vielleicht sogar noch, wer denn welche Erkrankungen hat. Bei Erkrankungen wäre der Aufschrei sofort riesig, komischerweise bei einer Schwangerschaft soll doch jeder Verständnis haben, diese ist aber nicht anders zu behandeln vom Arbeitgeber.
Wenn eine Schwangerschaftsvertretung gesucht wird und das auch öffentlich, dann ist das absolut rechtens, da dies ohne Nennung von Namen erfolgt. Von daher gesehen kann der Arbeitgeber diesen Schritt sowieso gehen, auch ohne irgendetwas über eine bestimmte Mitarbeiterin zu sagen. Was dann evtl. die Eltern denken oder für Spekulationen anstellen, das ist dann den Eltern überlassen. Bis dann die Mitarbeiterin auch gestattet die Schwangerschaft bekannt zugeben.
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