Als EU-Rentner in die Rentenkasse einzahlen?
Herr A ist als erwerbsunfähig eingestuft und bezieht daher eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Allerdings ist Herr A erst 30 Jahre alt und möchte sich noch etwas durch einen Nebenjob dazu verdienen. Darf oder kann er dann auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Eigentlich bekommt er ja schon eine Rente gezahlt. Was muss Herr A hier konkret beachten?
Ich verstehe die Frage nicht. In die Rentenkasse zahlt man ein, wenn man mehr wie 450 Euro verdient. Wer mehr wie 450 Euro verdient gilt in Deutschland aber als erwerbsfähig und kann keine EU-Rente beziehen. Also entweder hat Herr A einen 450 Euro Job und zahlt keine Sozialabgaben oder er arbeitet Teilzeit, ist dann aber zumindest teilweise erwerbsfähig.
Sternenbande hat geschrieben:Also entweder hat Herr A einen 450 Euro Job und zahlt keine Sozialabgaben oder er arbeitet Teilzeit, ist dann aber zumindest teilweise erwerbsfähig.
Das ist so nicht richtig. Bei einem sogenannten Mini-Job hat man immer die Möglichkeit auch selber noch in die Rentenkasse einzuzahlen, das muss man nur dem Arbeitgeber mitteilen, das man auch noch einen eigenen Anteil einzahlen möchte, das wird dann entsprechend vom Verdienst abgezogen.
Also kann man theoretisch den Eigenanteil selbst festlegen? Kann man sich dann auch schon im Vorfeld von der Rentenversicherung dazu konkrete Informationen holen? Gibt es zum Thema genaue gesetzliche Regelungen? Wo kann man diese nachlesen?
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