Kaution der Mieter nach Hausverkauf nicht mehr vorhanden
Ein 6 Parteienhaus wurde verkauft. Der neue Besitzer des Hauses läuft nun den Kautionen der 6 Parteien hinterher. Der alte Besitzer hat wohl das Geld nicht mehr und ist pleite. Er kann dem neuen Besitzer die Kaution nicht auszahlen.
Nun steht die Kaution ja den Mietern zu, wenn sie wieder ausziehen und alles in Ordnung ist. Die Familie Unsicher zieht nun aus und hat Angst um die Kaution. Der neue Besitzer meint, dass sich die Familie Unsicher sich mit dem alten Besitzer auseinandersetzen muss. Aber kauft ein neuer Vermieter nicht mit allen Rechten und Pflichten? Muss der neue Vermieter nicht die alten Mietverträge so übernehmen, wie sie waren mit Kaution und allem drum und dran?
Wer ist nun für die Kaution zuständig? Der neue Vermieter, der sich die Kaution beim alten Besitzer holen muss oder muss sich der Mieter wirklich mit dem alten Vermieter auseinandersetzen?
Das halte ich für eine seltsame Auslegung der Sachlage. Immerhin müssen die Vermieter sich ja auch nicht an den alten Vermieter wenden, wenn im Treppenhaus das Licht nicht geht oder der Fahrstuhl ausgefallen ist. Das ist Sache des neuen Besitzers und der hat auch die Aufgabe, die Kaution (die für die Mietsache - eben die Wohnung - hinterlegt wurde) zu verwalten. Es geht eben jeder Vertrag (und da ist die Kaution geregelt) in den Besitz des neuen Eigentümers über. Der hat bei Auszug die Kauten auszubezahlen und wenn der alte Besitzer diese nicht "übergeben" hat, dann ist das Sache des neuen Vermieters.
Wie einer meiner Lehrer immer sagte: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Diesen Fall regelt nämlich § 566a BGB: Familie Unsicher muss zuerst versuchen, die Kaution vom neuen Vermieter zu erlangen. Wenn sie die Kaution von dort nicht wieder bekommt, muss sie sich an den alten Vermieter halten. Wenn dieser pleite ist, wird sie jedoch auch da vermutlich nichts mehr bekommen.
Diese Rechtslage mag unbefriedigend sein. Allerdings hätte Familie Unsicher das gleiche Problem auch, wenn das Haus nicht verkauft worden wäre, denn auch dann wäre ja der Vermieter pleite gewesen und Familie Unsicher hätte ihre Kaution nicht zurück bekommen. So hätte sie zumindest die theoretische Möglichkeit, von dem neuen Vermieter etwas zu bekommen.
Das Problem liegt hier also nicht darin, dass das Haus verkauft worden ist, sondern darin, dass der alte Vermieter pleite ist und Familie Unsicher nicht bei der Kautionszahlung darauf geachtet hat, dass die Kaution insolvenzfest angelegt wurde. Dazu ist der Vermieter nämlich verpflichtet gemäß § 551 Abs. 3 BGB.
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