Flucht vor der Polizei mit dem Auto ist legal?

vom 25.01.2018, 11:08 Uhr

Ich habe letztens mitbekommen, dass es sogar legal sein soll, wenn man mit seinem Auto vor der Polizei flüchtet. Dabei soll eigentlich nur entscheidend sein, was für Straftaten man auf der Flucht begeht, nur dafür wird man dann auch belangt. Fährt man auf der Flucht also nicht zu schnell und hält auch brav an roten Ampeln, soll einem angeblich nichts passieren.

Ich weiß nicht so recht, ob ich glauben soll, was ich da gehört habe. Wenn die Polizei möchte das ich anhalte und ich stattdessen flüchte, muss das ja eigentlich Konsequenzen haben. Umso schlimmer wird es vermutlich, wenn ich auf der Flucht dann noch gegen das Gesetz verstoße. Ich denke nicht das die Flucht legal sein kann, auch wenn ich es in einem Gespräch so verstanden habe. Wenn die Polizei möchte, dass ich ihr folge oder eben anhalte, muss ich das machen denke ich. Ich sehe keinen Grund, warum man einfach vor der Polizei flüchten darf. Eigentlich muss denn Anweisungen ja Folge geleistet werden. Eventuell könnte aber ein Gesetz geben, was das Ganze eindeutig regelt, dass weiß ich leider nicht.

Kann die Flucht vor der Polizei mit dem Auto legal sein, was meint ihr? Ist es entscheidend, ob man während der Flucht nicht gegen irgendwelche Gesetzte verstößt? Was für Strafen muss man nach einer Flucht vor der Polizei erwarten?

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» Finja18 » Beiträge: 1296 » Talkpoints: 61,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wo hast du das denn mitbekommen oder wer hat dir das gesagt? Da solltest du es richtig stellen. Denn wenn ein Polizist dich zum halten auffordert und du dem nicht nachkommst und dir eine wilde Verfolgungsjagd leistest, dann kann das neben den ganzen Verstößen, die du begehst, während du flüchtest, teuer werden. Schau einfach mal in den Bußgeldkatalog. Dort wird auch darüber was geschrieben.

Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn Sie das Haltgebot eines Polizeibeamten anlässlich Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung missachten. Hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß. Führerscheinneulinge, die sich in der Probezeit befinden, müssen demnach mit weiteren Sanktionen rechnen.

Man stellt es mit "Widerstand" eines Vollstreckungsbeamten auf eine Stufe. Wenn du auf der Seite, die ich verlinkt habe weiter liest, kann man für diesen Widerstand dann auch eine Gefängnisstrafe bekommen. Ich würde es also nicht drauf ankommen lassen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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