Wann darf die Polizei Radfahrer anhalten - Alkoholtest?

vom 25.01.2018, 10:32 Uhr

Selbst hier auf dem Land haben wir immer etwas Schiss, wenn wir dann doch mal etwas angetrunken mit dem Rad losfahren. Wie inzwischen bekannt ist, nimmt man auch als Radfahrer ganz normal am Straßenverkehr teil, dementsprechend muss man auch nüchtern sein, wenn man Rad fährt oder sich zumindest in den erlaubten Grenzen befinden. Ich muss sagen, dass ich doch ab und zu Rad fahre, wenn ich etwas getrunken habe. Dann habe ich aber auch dass Gefühl, noch Herr meiner Sinne zu sein. Dort wo wir fahren, begegnet man ohnehin nur sehr selten einem Auto.

Ich bin mir aber sehr unsicher, wann die Polizei einen wirklich anhalten darf. Soweit ich weiß ist dies nur erlaubt, wenn sie einen begründeten Verdacht hat. Dazu muss man also schon sehr betrunken hin und her fahren oder irgendwie anders auffallen. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die Polizei einen auch so kontrollieren kann, wenn sie einfach gerade Lust darauf hat. Inwiefern man sich dann weigern kann, weiß ich beim Radfahren leider nicht.

Darf die Polizei mich nur anhalten, wenn sie einen begründeten Verdacht hat? Wie läuft eine Kontrolle auf dem Fahrrad genau ab? Muss ebenfalls gepustet werden? Inwiefern kann man sich bei der Kontrolle weigern zu pusten?

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» Finja18 » Beiträge: 1296 » Talkpoints: 61,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Eine allgemeine Kontrolle ist immer möglich und wenn man mit dem Fahrrad nur einen Schlenker macht, kann der Verdacht schon da sein, dass Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Demnach kann die Polizei immer eine Kontrolle machen. Und wenn der Fahrradfahrer sich weigert zu pusten, dann kann auch die Polizei drauf bestehen, dass man mit aufs Revier kommt, wo dann ein Bluttest angeordnet werden kann. Man sollte sich nicht drauf verlassen, dass man nur dann angehalten werden "darf", wenn man Schlangenlinien fährt und laut herumschreit. Es ist ja zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der Allgemeinheit.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wenn man sich schon Sorgen macht, dann sollte man vielleicht eher andere Transportmittel wählen und keine mit denen man am Straßenverkehr teilnimmt. Die Polizei kann einen immer kontrollieren, denn letztendlich kann man eine allgemeine Kontrolle auch so machen und die Kontrolle wegen der Fahrtüchtigkeit kann man nach eigenem Ermessen machen und man kann ja auch schlecht beweisen, dass man ganz gerade gefahren ist. Pusten sollte man auch immer, weil es sonst einen Bluttest gibt und der ja auch das nachweist, was man nicht preisgeben wollte.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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