Mieter baut um, Baupfusch wird erst dann sichtbar
Frau A will ihren schwerstbehinderten Sohn zu sich holen. Dafür muss ihr Bad behindertengerecht umgebaut werden. Die Genehmigung für diesen Umbau hat sie vom Vermieter. Beim Umbau kam erheblicher Baupfusch zutage. Die Fliesen waren nur auf Pappe geklebt und dann mit Silikon befestigt worden. Es fehlte der gesamte Wandunterbau, es war der schiefe Stahlbeton darunter.
Um alles fachgerecht zu machen, will der Handwerker nun über tausend Euro mehr Lohn. Würde er es wieder so befestigen, wie es gewesen ist, übernähme er keine Garantie dafür, dass die Wand nicht von innen nass werde, denn es ist die Trennwand zur Küche und deren ganzen Wasseranschlüssen. Frau A müsste dann selbst haften, wenn ein Wasserschaden entstünde.
Frau A wandte sich an den Vermieter. Der lehnt jegliche Zahlung ab, auch wenn es eine Verbesserung seines Eigentums bedeuten würde. Sie hätte ja nicht umbauen müssen, das ganze hat auch so bisher jahrelang gehalten. Sie selbst hat das Geld nicht, nicht mal annähernd, denn sie lebt als selbst Schwerbehinderte von Grundsicherung. Den geplanten Umbau finanziert das Amt, das aber natürlich den Mehraufwand auch ablehnt.
Wer zahlt nun die Fertigstellung des Umbaus? Derzeit ist ihr Badezimmer eine Baustelle. Sie selbst kann den Mehraufwand nicht zahlen, der Vermieter will nicht - und der Handwerker will für das vereinbarte Geld nicht fertigstellen.
Wie lange ist der Bau des Hauses denn schon her? Ich habe mal gelesen, dass die Baufirma bis zu fünf Jahre nach Fertigstellung noch für entdeckte Mängel haften müsste. Das ist die so genannte Verjährungsfrist. Ich habe aber auch schon von Urteilen gelesen, wonach diese Frist überschritten wurde, aber die Richter trotzdem verlangt haben, dass der Bauträger für den Pfusch haftet. Offen gesagt würde ich an der Baustelle gar nichts machen, sondern alles dokumentieren, Beweise sammeln und diese einem Fachanwalt vorlegen. Dieser weiß am besten, was da zu tun und zu erreichen ist.
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