Bewerbung: Welche Delikte stehen im Führungszeugnis?

vom 18.01.2018, 20:30 Uhr

Eine Nichte von mir möchte demnächst eine Ausbildung machen und bewirbt sich schon fleißig bei für sie attraktiven Stellen. Bei einigen Unternehmen muss sie ein Führungszeugnis vorlegen, damit überprüft werden kann, ob oder welche Art von Vorstrafen sie hat.

Sie hat nun etwas Sorge, dass in diesem Führungszeugnis etwas steht, was sie belasten könnte. Sie ist nämlich mit 14 Jahren beim Klauen erwischt worden und musste deswegen Sozialarbeit leisten.

Was meint ihr? Stehen Delikte im Führungszeugnis, die vor dem 18. Lebensjahr vollzogen wurden und für die schon Sozialarbeit geleistet wurde? Welche Delikte stehen generell in solch einem Führungszeugnis? Hat von euch jemand Erfahrung und kann berichten?

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Basis für das Führungszeugnis ist das Bundeszentralregister, in dem erst mal alles an Verurteilungen landet. In dieses jedoch können nur die verurteilte Person selbst unter Aufsicht, Richter, Staatsanwälte oder ausgewählte Behörden Einsicht nehmen. Das Führungszeugnis ist lediglich ein Auszug hieraus.

In das Führungszeugnis werden aber nur Strafen übertragen, die über 3 Monate Freiheitsstrafe oder Verurteilungen, die über 90 Tagessätze hinaus gehen, übernommen. Dies aber auch nur, wenn keine anderweitigen Verurteilungen vorliegen. Lediglich bei Sexualdelikten sieht das etwas anders aus. Insofern keine Verurteilungen im Führungszeugnis stehen, darf sich eine Person im Übrigen offiziell als vorbestraft bezeichnen, trotz Einträgen im Bundeszentralregister. Eingestellte Verfahren, zum Beispiel gegen Auflage, werden nirgendwo verzeichnet.

Soweit gilt dies für Erwachsene. Jugendstrafen sind aber wieder etwas anderes. So werden Verurteilungen unter 2 Jahren zur Bewährung, sowie Besserungs-, Verwahrungs- oder Erziehungsmaßnahmen grundsätzlich nicht in das Führungszeugnis übernommen, um nicht die Zukunft der Menschen zu gefährden. Ebenso sind die Löschfristen bei Jugendlichen großzügiger. Deine Nichte braucht sich keinen Kopf zu machen, trotz ihrer "kriminellen" Vergangenheit. Aber selbst wenn sie damals volljährig gewesen wäre, würde ein Kleindelikt wie Ladendiebstahl dort nicht auftauchen.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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