Was passiert mit Untermieter wenn Hauptmieter stirbt?

vom 05.01.2018, 23:12 Uhr

Neulich habe ich etwas komisches gehört und kann es nicht so recht glauben. Herr Unter wohnt seit zwei Jahren in einer Wohnung als Untermieter. Der Hauptmieter ist nun verstorben. Aber Herr Unter kann so einfach nicht aus der Wohnung geschmissen werden. Der Vermieter der Wohnung ist nicht der Vermieter des Untermieters und so kann Herr Unter erst mal in der Wohnung bleiben. Denn Erben hat der Hauptmieter nicht gehabt.

Der Vermieter ist ziemlich verzweifelt. Aber er kann angeblich diesem Herrn nicht kündigen. Er kann die Wohnung somit auch nur mit dem Untermieter zusammen vermieten. Aber wer lässt sich darauf ein? Vor allem, weil der Untermieter einen gültigen Vertrag mit dem Hauptmieter hatte und er zwei Zimmer bewohnt und die Mitbenutzung von Küche und Bad mit gemietet hat.

Was passiert mit einem Untermieter, wenn Hauptmieter stirbt? Ist das wirklich richtig, was ich da gehört habe oder wurde mir da ein Bären aufgebunden? wie einfach ist es einen Untermieter dann seitens des Vermieters heraus zu bekommen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter nun wirklich keinerlei Möglichkeit hat dem Untermieter zu kündigen. Ich würde mich da mal an einen Anwalt für Mietrecht wenden und schlau machen, ob das wirklich sein kann, dass der Untermieter nun eine Art Kündigungsschutz hat. Allerdings müsste der Untermieter dann ja nun als alleiniger Mieter eingetragen werden und dann auch eben die Mietkosten für die komplette Wohnung tragen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


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