Inwieweit wird ein Wohnungsmietvertrag mit vererbt?
Frau Erbes Vater ist verstorben. Dieser wohnte in einer sehr günstigen Wohnung, die Frau Erbe gerne bewohnen würde. Deswegen hat sie die Wohnung nicht gekündigt, weil sie ja auch Verträge mit geerbt hat und ist in die Wohnung eingezogen. Sie hat dann weiter die Miete an den Vermieter gezahlt, dem das jetzt aber schon ein wenig komisch vorkommt, weil er keine Kündigung der Wohnung bekommen hat, als er vom Tod des Vaters hörte.
Frau Erbe aber will nicht kündigen, weil sie ja die Wohnung haben will und denkt, dass sie dort jetzt wohnen kann, weil sie den Mietvertrag ja geerbt hat. Ein Bekannter von Frau Erbe hat gesagt, dass sie alle Verträge kündigen muss und die Sterbeurkunde mitschicken muss, damit die Kündigungen auch anerkannt werden. Sie glaubt sich auch jetzt im Recht, weil sie ja nicht gekündigt hat.
Inwieweit wird ein Wohnungsmietvertrag mit vererbt? Kann ein Erbe diesen Vertrag übernehmen, weil er ihn mit geerbt hat? Telefonverträge und Versicherungsverträge laufen ja auch weiter, wenn diese nicht gekündigt werden und da reicht auch nicht einfach nur die Sterbeurkunde, sondern es muss gekündigt werden. Das weiß ich noch, weil es bei meiner Schwiegermutter so war. Wir haben damals auch den Mietvertrag gekündigt.
Die gute Frau Erbe hat ja gar keinen Mietvertrag geschlossen und kann diesen auch nicht "erben". Zumal der Vermieter letztlich entscheidet, an wen er (bzw. sie) vermieten will oder nicht. Daher ist der Vertrag im Grunde erloschen und muss nicht gekündigt werden. Die Erben (also auch Frau Erbe) hat lediglich das Recht, eine angemessene Frist zu bekommen, um die Wohnung zu räumen.
Die Erben sind aber letztlich verpflichtet, die Wohnung entsprechend des Vertrags zu hinterlassen und zu übergeben. Wenn sie dies nicht machen, können die Kosten aus der Erbmasse verlangt werden (und der Vermieter eben die Erben entsprechend verklagen).
Auch bzgl. eines Vertrags bin ich mir nicht sicher - wieso sollte, wenn der Vertragsnehmer verstirbt, der Vertrag nicht gekündigt sein? Das ist für mich der klassische Fall einer "Sonderkündigung". Wenn es in der Praxis anders gehandhabt wird, ist das sicher eine Sache. Wenn jetzt aber die Erben der Schwiegermutter sich weigern, die weiter anfallenden Kosten zu übernehmen, an wen sollte sich das Versicherungsunternehmen oder der Telefonanbieter wenden?
Und mit welcher Begründung? Gerade bei Versicherungen, welche in der Regel auf die Person bezogen sind, macht ein Weiterführen doch gar keinen Sinn mehr. Wobei natürlich die Erben in der Pflicht sind, die Unternehmen zu unterrichten. Aber wenn das geschehen ist, werden die Erben kaum zusätzlich ordentlich kündigen müssen. Aber hier bin ich nur Laie!
Derpunkt, da liegst du leider komplett falsch. Ein bestehender Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf den oder die Erben über. Sprich, wenn der Opa 200 qm in Berlin Mitte zu Konditionen von 1970 bewohnt, können die Erben den Vertrag übernehmen und spottbillig wohnen. Möchten sie das nicht, müssen sie aktiv kündigen und die Wohnung vertragsgemäß übergeben und bis zum Ende der Frist Miete zahlen. Aus der Nummer kommt nur, wer das Erbe komplett aus schlägt.
@cooper75: Vielen Dank für die Aufklärung - ist aber insofern falsch, als dass hier die Frau Erbe NICHT in der Wohnung des verstorbenen Vaters gelebt hat und daher zwar den Mietvertrag "erben" kann aber der Vermieter dies nicht hinnehmen muss und sofort über eine Sonderkündigung den "neuen" Mieter los werden kann. Nur wenn Frau Erbe in dem oben gegebenen Beispiel schon zu Lebzeiten des Mieters mit ihm offiziell in der Wohnung gelebt hat, sieht es anders aus. Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Zu Omas Konditionen wohnen. Eine "Schutzwürdigkeit" der Interessen von Frau Erbe müsste dann im Zweifel vor Gericht geklärt werden.
Der Vermieter hat aber nur einen Monat berechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem er vom Tod des Mieters Kenntnis bekommen hat, Zeit, um von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Diese Frist dürfte wohl verstrichen sein, wenn Frau Erbe bereits eingezogen ist und der Vermieter sich wundert, dass er nach dem Tod des Mieters keine Kündigung erhalten hat.
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