Notfall und Vermieter hat wieder die Haustüre abgeschlossen
Familie Panik wohnt in einem Vier-Parteienhaus, wo der Vermieter im Erdgeschoss wohnt. Familie Panik wohnt in der dritten Etage. Seitdem sie dort eingezogen sind, sprechen sie mit dem Vermieter, dass er doch die Haustüre nicht immer abschließen soll. Erstmal ist es sehr umständlich, wenn jemand nach 21 Uhr bei Familie Panik schellt und sie dann mit Schlüssel runter gehen müssen um den Besucher reinzulassen und dann war neulich ein Notfall mit ihrem 1 Jahre alten Sohn, der einen starken Pseudokrupphustenanfall hatte und sie ins Krankenhaus mussten. Die Tür war abgeschlossen und Herr Panik kam mit dem Jungen auf dem Arm nicht so schnell raus, weil Frau Panik mit der Tochter hinterher kam und sie erst einen Schlüssel hatte. Herr Panik wollte schnell nach draußen, damit der Junge durch die frische Luft erst mal Luft bekam.
Das Kind ist rechtzeitig ins Krankenhaus gekommen, weil es auch nicht so weit ist. Aber erst einmal stand man vor verschlossener Türe und Familie Panik hat sich gefragt, was wäre, wenn es gebrannt hätte und man ohne Schlüssel die Treppe runter gegangen wäre, weil man ja nicht zum Auto musste. Dann hätte man vor verschlossener Tür gestanden.
Trotz des Notfalls ist der Vermieter uneinsichtig und ihm geht sein Sicherheitsgefühl vor und er meint, dass es besser ist, wenn man eben den Schlüssel an der Wohnungstür hängen hat, wie er es auch hat und den greift, wenn man raus geht. So aber hätten Einbrecher, wenn die Tür nicht abgeschlossen ist, einfaches Spiel. Dass aber Vorschrift ist, die Tür in einem Mehrfamilienhaus nicht abzuschließen überhört er und ist stur.
Familie Panik hat nun auch schriftlich diesen Mangel an den Vermieter geschrieben. Den Brief hat er vor den Augen der Familie zerrissen und gemeint, dass er sich in seinem eigenen Haus nicht vorschreiben lässt, ob er die Haustüre abzuschließen hat oder nicht. Familie Panik hat nun Angst vor dem nächsten Notfall. Zumal die anderen Parteien in dem Haus nicht oft zu hause sind und denen es scheinbar egal ist, ob die Türe zugeschlossen ist oder nicht. Aber es ist ja gesetzlich geregelt, dass eine verschlossene Haustür den Fluchtweg behindert und diese eben nicht abgeschlossen werden darf.
Würdet ihr auf euer Recht bestehen und weiterhin, wenn Besuch kommt die Treppen runtergehen und den Besucher reinlassen? Wenn Familie Panik dann die Tür auflässt, ist sie kurze Zeit später wieder geschlossen und sie müssen mit dem Besucher auch wieder runter um ihn raus zu lassen. Der Vermieter passt da gut auf, dass die Türe immer zu ist und beschwert sich sogar bei den Mietern, wenn sie aufgeschlossen wird.
Wie kann man den Vermieter zur Einsicht bringen? Familie Panik war sogar im ersten Moment, als der Notfall mit dem Kind war, soweit, dass sie den Vermieter anzeigen wollten. Denn so ein Erstickungsanfall ist nicht gerade angenehm für das Kind und kann lebensgefährlich sein. Zumal es das erste Mal war und keine Notfallmedikamente zu hause waren. Wie würdet ihr reagieren?
Also in einem so krassen Fall kann man den Vermieter nur zur Rechenschaft ziehen. Denn so etwas darf er schon mal gar nicht und erst recht nicht, wenn er Mieter im Haus hat. Denn rechtlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Tür offen zu lassen. Dazu zählen Brände oder akute Notfälle. Ich würde der Familie raten einen Rechtsanwalt einzuschalten und auch mal in Erwägung zu ziehen umzuziehen. Denn wer so stur ist, dem ist einfach nicht mehr zu helfen. Dazu hat er mehrere Straftaten begannen, wie unterlassene Hilfeleistung und versuchter Mord, um nur einige Beispiele aufzuzählen.
Normalerweise hat jedes moderne Haus die Möglichkeit die Tür so zu verriegeln, dass man Sie nur von innen auf bekommt und von außen ist sie komplett verriegelt. Dennoch kommt man auch so von außen rein, wenn man die Klingel betätigt und dann von oben mit dem Taster des Türöffners der Klingelanlage die Tür öffnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese offen oder verschlossen ist. Wäre es jetzt ein älteres Haus, wo es diese Möglichkeit nicht gäbe, dann könnte man den Vermieter Fragen, ob er nicht den Schlüssel von innen stecken lässt oder diesen in der Nähe der Tür lässt für eventuelle Notfälle. Denn so etwas darf einfach nicht passieren ohne wen und aber.
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