Lohnsteuerjahresausgleich - Rechnungen nachreichen?

vom 03.11.2007, 20:13 Uhr

Folgende Frage: kann man vergessene Abrechnungen nachträglich bei Lohnsteuerjahresausgleich noch anfügen bzw. nachreichen? Und wenn ja in welcher Form muss das geschehen? Gibt es da Fristen (zum Beispiel x Tage / Wochen nach der Abgabe)? Wäre blöd wenn ich das nicht mehr geltend machen könnte, ist eine relativ große Abrechnung, wie ich die vergessen konnte weiß ich auch nicht. :?

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» Mücke » Beiträge: 60 » Talkpoints: 0,14 »



Wenn du schon einen Steuerbescheid hast, kannst du max. 4 Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen und dann die Rechnung nachreichen. Falls du noch kein Steuerbescheid hast, kannst kurzes Anschreiben machen worin du bittest die Rechnungen noch zu berücksichtigen.

» Shirly1985 » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,61 »


Ich habe vor paar Jahren auch mal etwas nachgereicht, was bei meinem Jahreslohnsteuerausgleich noch gefehlt hatte. Das ging auch relativ problemlos und ich habe das mit der Dame vom Finanzamt telefonisch auch schon so besprochen und die jeweiligen Dokumente mit dem Vermerk der Steuernummer per Fax dort hingeschickt. Ob ich diese dann noch im Original per Post nachgereicht habe, das weiß ich gar nicht mehr genau, aber gehen tut das auf alle Fälle. Ich würde zuerst immer mal beim Finanzamt anrufen.

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» Lupenleser » Beiträge: 1130 » Talkpoints: 851,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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