Nachmieter auf Mängel hinweisen trotz Verbot vom Vermieter

vom 29.12.2017, 13:34 Uhr

Frau Schimmel zieht aus ihrer Wohnung aus, weil in einigen Zimmern Schimmel zu sehen war und es auch durch die Fenster zieht. Außerdem macht der Vermieter nur was im äußersten Notfall, wie nach der Kündigung von Frau Schimmel. Da ist er hingegangen und hat eine Malerfirma beauftragt, Antischimmelfarbe auf die Schimmelflecken aufzutragen. Nun kann man diese Flecken nicht mehr sehen. Aber sie sind nur abgedeckt.

Frau Schimmel hat nun einen Anruf vom Vermieter bekommen, dass er am Montag mit drei potentiellen Mietern die Wohnung ansehen kommt. Er sagte aber direkt danach, dass er ihr verbietet mit den Leuten zu sprechen und sie auf keinen Fall etwas von den Mängeln sagen darf. Sollte sie das machen, wird er sie dafür haftbar machen, wenn die Leute die Wohnung nicht anmieten wollen.

Frau Schimmel ist eine ehrliche Frau und sollte sie von einem Interessenten gefragt werden, dann weiß sie nicht, was sie dann machen soll. Eine Bekannte meinte, dass sie doch einfach sagen soll, dass sie nicht darüber reden darf. Somit hat sie sich an das Verbot gehalten und die potentiellen Mieter können sich ihren teil denken. Aber kann auch das ihr zum Verhängnis werden?

Wie sollte sich Frau Schimmel verhalten? Soll sie einfach nichts sagen und die Mieter in die Falle tapsen lassen? Das würde sie ungerne machen, weil auch sie in diese Falle getapst ist, als sie die Wohnung vor nicht mal einem Jahr gemietet hat. Darf der Vermieter denn ein Gespräch mit den Nachmietern wirklich verbieten?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich würde ehrlich gesagt nicht lügen und würde mir da vom Vermieter keine Vorschriften machen lassen. Ich würde Mängel vielleicht nicht direkt jedem auf die Nase binden, aber wenn ich schon explizit und direkt danach gefragt werde, dann würde ich das auch nicht verschweigen. Das würde ich gar nicht einsehen. Ich habe auch meine Prinzipien und lasse mir da von niemandem etwas reinreden. Was will der Vermieter denn machen, wenn man gegen diese "Regel" verstößt? Die Kaution nach dem Auszug einbehalten? Das ist nicht rechtens und da würde ich auch den Anwalt einschalten.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Naja, Frau Schimmel hat mit einem Anwalt geredet und er hat gemeint, dass sie auf keinen Fall mit den potentiellen Mietern über die Schäden in der Wohnung informieren darf. Denn dann könnte sie schadensersatzpflichtig werden und dem Vermieter dann den Mietausfall zahlen, wenn durch die Aussage von Frau Schimmel sich kein Nachmieter finden würde. Also sollte man sich schon an das Verbot halten. Aber ich denke, dass ich hingehen würde und sagen würde, dass ich verboten bekommen habe, dass ich mit ihnen darüber rede.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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