Kündigungsschutzklage ohne Anwalt sinnvoll oder ohne Erfolg?

vom 28.12.2017, 09:48 Uhr

Ich lese oft, dass man eine Kündigungsschutzklage auch ohne Anwalt durchführen kann. Dazu geht man wohl zum Arbeitsgericht und stellt diese Kündigungsschutzklage ohne anwaltliche Hilfe. Auch geht man zu den Terminen dann wohl auch ohne Anwalt.

Hat so eine Kündigungsschutzklage denn einen wirklichen Sinn, wenn man selber von der Materie nicht so viel versteht oder wie läuft so eine Kündigungsschutzklage ab, wenn man keinen Rechtsanwalt hat, weil man vielleicht das Geld nicht dafür hat? Kann eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt überhaupt Erfolg haben? Habt ihr sowas schon mal ohne Anwalt durchgezogen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ist richtig, vorgeschrieben ist ein Anwalt erst, wenn man diese Klage verliert und in die nächste Instanz gehen muss. Aber ich halte die Chancen auf Erfolg für sehr gering, allenfalls bei sehr krassen und offensichtlichen Fällen bestehen da minimale Aussichten. Dies beginnt schon bei Formalitäten, etwa wie ein Schriftsatz für das Gericht auszusehen hat, wie und wann man bestimmte Anträge zu stellen hat und so weiter; das ist für Laien alles nicht ganz einfach und ganz schön viel Arbeit.

Ich sehe aber keinen Anlass, warum man sich das antun und ohne Anwalt klagen sollte. Denn für mittellose Menschen hat der Gesetzgeber die Prozesskostenhilfe geschaffen. Für den anwaltlichen Erstkontakt kann man bei den Amtsgerichten Beratungshilfe beantragen, wird diese gewährt, kann man sich gegen eine geringe, feste Pauschale von einem Anwalt seiner Wahl zunächst beraten lassen, den Rest seiner Gebühren trägt der Staat. Kommt es zur Klage, beantragt der Anwalt dann die PKH. Die Situation, dass jemand aus finanziellen Gründen ohne Anwalt gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vorgehen muss, gibt es nicht.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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