Resturlaub mit Minusstunden verrechnen legal?

vom 28.12.2017, 18:37 Uhr

Herr Strebsam arbeitet in einer Firma, dessen Auftragslage in letzter Zeit nicht besonders gut war und so entstanden ein paar Minusstunden. Normal kann man diese Minusstunden während des laufenden Jahres auch mit Überstunden, die bei guter Auftragslage anfallen wieder ausgleichen. Aber der Chef möchte zum Ende des Jahres, dass das Minuskonto ausgeglichen ist und Urlaub so gut wie abgegolten ist.

Herr Strebsam hatte, weil er auch krank zwischendurch war noch 5 Tage Urlaub zu bekommen und leider eben auch Minusstunden, die außerhalb der Kranktage angefallen sind. Nun möchte der Chef, dass Herr Strebsam seine Minusstunden mit den Urlaubstagen ausgleicht und nicht, wie geplant die erste Januarwoche noch den Resturlaub nehmen.

Kann der Chef die Minusstunden mit dem Resturlaub verrechnen? Ist das legal? Könnte Herr Strebsam sich dagegen wehren?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Normalerweise dürfen meines Erachtens nach die Minusstunden nicht mit dem Urlaub abgegolten werden. Urlaub ist ja zur Erholung da und man kann ja nicht sagen, jetzt hast du keinen Tag mehr Urlaub sondern nur noch eine Stunde, weil ich dir das abgezogen habe.

Nein, meiner Meinung nach verfallen die Überstunden sowie die Minusstunden nach einer gewissen Zeit. Das ist dann eben Pech für die Firma. Oder die Minusstunden werden durch die Plusstunden dann abgegolten. So wird es bei uns eben gemacht. Es ist sicher nicht rechtens, die Minusstunden vom Urlaub abzuziehen.

Da würde ich mir als Herr Strebsam schon eine gute Rede zurecht legen und mir das nicht gefallen lassen, wenn ich an dieser Stelle wäre. Die Aussichten für die Arbeitnehmer werden eh immer schlechter, dann muss man sich was so etwas angeht nicht auch noch auf der Nase herum tanzen lassen.

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