Wann kann der Chef Auszubildenden von Schule befreien?
Der Auszubildende Egon Fleißig arbeitet in einem Sanitärbetrieb. In der letzten Zeit kommt es immer öfter vor, dass der Chef in der Berufsschule anruft und den Auszubildenden von der Schule befreit, weil im Betrieb zu viel zu tun ist. Egon Fleißig arbeitet gerne, aber er will die Ausbildung auch gut abschließen und verpasst dadurch einiges an Unterricht. Der Chef aber meint, dass er ihn im Moment im Betrieb braucht und er nicht einfach wegen der Schule fehlen kann. Er dürfe einen Auszubildenden auch von der Schule befreien, wenn er im Betrieb gebraucht wird.
Nun fragt Egon Fleißig sich, ob der Chef das immer machen kann und wie er die Schule neben der Arbeit noch nachholen soll. er hat Angst, dass er dadurch die Prüfung vermasselt. Wann kann ein Chef einen Auszubildenden von der Berufsschule befreien und wie kann ein Auszubildender dann die Schule nachholen? Wie oft darf ein Chef den Auszubildenden von der Schule fernhalten?
Natürlich geht das nicht. Die schulische Ausbildung hat nach dem Berufsbildungsgesetz Vorrang vor der betrieblichen Ausbildung. Der Betrieb hat den Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule bezahlt freizustellen. Für maximal zwei Tage pro Schuljahr kann der Betrieb beim Klassenlehrer aus dringenden betrieblichen Gründen die Freistellung des Schülers beantragen und die Zustimmung abwarten. Außerdem sollte man immer bedenken, dass zu viele Fehlstunden die Zulassung zur Prüfung verhindern.
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