Wartung der Gastherme Mietersache oder Vermietersache?

vom 17.12.2017, 21:47 Uhr

Frau Stutzig wohnt seit einem halben Jahr in einer Wohnung, wo in der Küche eine Gastherme angebracht ist. Diese wurde jetzt gewartet und der Techniker hat die Rechnung der Wartung an Frau Stutzig geschrieben mit der Aufforderung binnen 14 Tagen zu zahlen.

Frau Stutzig hat noch nie in einer Wohnung mit Gastherme gewohnt und ist schon ein wenig stutzig darüber, dass die Wartung komplett von ihr übernommen werden muss, wo die Therme doch eine Mietsache ist. Muss Frau Stutzig die ca. 150 Euro wirklich selbst bezahlen oder zahlt der Vermieter normalerweise auch einen Anteil oder die ganze Wartung? Bei der Wartung der Heizung, wenn diese im Keller im Heizungsraum ist, wird doch auch nur anteilig bezahlt, oder?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das Thema kenne ich gut, ich habe 12 Jahre in einer Wohnung mit Gastherme gelebt und das ist soweit rechtens und üblich. Ich war auch vertraglich zur jährlichen Wartung verpflichtet und musste die Kosten immer selbst tragen. Phasenweise war ich arbeitslos, dann hat die Zahlung das Jobcenter übernommen.

Voraussetzung für die Übertragung der Kosten auf den Mieter ist allerdings, dass es auch so im Mietvertrag festgehalten ist und zwar wörtlich. Ansonsten bleibt der Vermieter auf seinen Kosten sitzen. Ferner hat der Vermieter die Möglichkeit, diese Kosten auf die Betriebskosten umzulegen.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^