Gründe für eine Mieterhöhung - wann nicht akzeptieren?

vom 09.12.2017, 10:42 Uhr

Frau Keller wohnt in einer Souterrainwohnung in einem 3 Parteienhaus. Sie und die anderen Mieter haben am Anfang des Monats eine Mieterhöhung aufgebrummt bekommen, die in 3 Monaten zum ersten Mal mit gezahlt werden soll. Es kam nur ein schreiben, dass ab dem 1. März im nächsten Jahr 35 Euro mehr gezahlt werden muss, weil die Mieterhöhung ansteht. Ein Grund steht nicht dabei.

Frau Keller ärgert sich darüber sehr, denn sie redet schon seit Monaten mit dem Vermieter darüber, dass ein Fenster in ihrer Souterrainwohnung nicht richtig schließt und es dadurch zieht. Es wurde nie was gemacht.

Muss bei einer Mieterhöhung ein Grund angegeben werden oder darf ein Vermieter einfach eine Mieterhöhung ansetzen, auch wenn sich in der Wohnung nichts geändert hat? Wann braucht man eine Mieterhöhung in der Regel nicht akzeptieren?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wie lange wohnt die Frau Keller denn schon in ihrer Wohnung? Laut dieser Seite darf ein Vermieter die Miete frühstens 15 Monate nach dem Einzug erhöhen. Was ich jedoch irritierend finde ist, dass da auch steht, dass der Mieter die Zustimmung ablehnen darf und der Vermieter dann die Zustimmung einklagen müsste. Das kann ich mir so nur schwer vorstellen. In dem Fall würde ich einen Anwalt für Mietrecht zur Rate ziehen, um mich abzusichern.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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