Vorgehen für Vermieter bei verstorbenem Mieter

vom 16.12.2017, 00:19 Uhr

Herr Landlord ist Privatvermieter einer Eigentumswohnung. Das Einkommen der Wohnung steuert das Geld für seinen Lebensunterhalt mit ein, weil er Frührentner ist. Nun wurde sein Mieter vorige Woche in seiner Wohnung tot von seiner Tochter aufgefunden. Diese hat die Beerdigung in die Wege geleitet und als einzige Tochter aber das Erbe abgelehnt, weil der Tote sehr viel Schulden hatte und die Tochter diese nicht erben wollte.

Herr Landlord hat nun Bescheid bekommen, dass er erst einmal die Wohnung auch nicht räumen darf. Da die Tochter auch das Erbe abgelehnt hat, braucht sie auch nicht für die Miete aufkommen, die bis Kündigungsende noch aufkommen würde. Da sie ja auch nicht erbt, hat sie auch keine Verpflichtungen, außer die Beerdigung.

Wie muss nun Herr Landlord vorgehen? Wie kommt er an seine Miete? Wie wird die Wohnung geräumt? Wer kommt für die Kosten auf? Was muss Herr Landlord nun machen, damit er wieder sein Einkommen durch die Miete für die Eigentumswohnung hat? Herr Landlord ist ein wenig verzweifelt und weiß nicht, wie es weiter gehen soll. Was kann man dem Vermieter raten?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



An seine Miete kommt er wohl nicht mehr, denn die Tochter steht ja für die Schulden des Vaters nicht ein. Muss sie laut Gesetz auch nicht. Hier kann vielleicht nur das Sozialamt helfen wenn der Tote wenig Einkommen zu Lebzeiten hatte. Das Amt lässt dann die Wohnung komplett von einer Firma beräumen. Miete wird das Sozialamt allerdings nicht an den Vermieter zahlen. Warum auch?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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