Alleinarbeit im Außenlager ein Arbeitsschutzproblem?

vom 13.12.2017, 09:35 Uhr

Herr Kraft arbeitet seit 2 Monaten als Kommissionierer in der Logistik einer mittelgroßen Firma und muss manche Tage auch im Außenlager arbeiten. Dort ist er dann für mehrere Stunden alleine und es kommt auch keiner mal schauen, was er macht. Wenn ihm dort was bei der Arbeit passiert, was mit Stapler ja schon sein könnte und den Hochregalen, dann bekommt es keiner mit.

Herr Kraft hat zwar ein Firmentelefon in diesem Lager, aber dennoch hat er manchmal ein mulmiges Gefühl, weil er komplett alleine dort arbeitet. Bisher war er nie komplett alleine in einem Lager, was auch noch ein ganzes Stück von der Firma selber entfernt ist.

Einige seiner Kumpels meinen, dass sowas arbeitsrechtlich überhaupt nicht erlaubt ist und es ein Arbeitsschutzproblem darstellt. In einer solchen Situation müssten immer mindestens 2 Leute dort arbeiten. Wie sieht es wirklich arbeitsrechtlich und arbeitsschutzmäßig aus? Ist das alles so rechtens?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Grundsätzlich ist es so, das der Arbeitgeber verpflichtet ist von all seinen Arbeitsbereichen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, darin sind schon mal eine Menge Punkte der Problematik beinhaltet und auch erklärt wie man damit umzugehen hat. Weiterhin hat der Arbeitgeber dafür Sorge zutragen das ein eventuell allein arbeitender Mitarbeiter zu jeder Zeit einen Notruf absetzen kann, was meistens durch Diensttelefone etc.. geleistet wird.

In ein paar Sätzen kann man die Sache nicht erklären, das ganze Thema ist sehr umfangreich, es gibt da noch verschiedene Einstufungen zu dem Gefahrenpotential des Arbeitsplatzes usw., das Ganze ist niedergeschrieben im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes.

» Plauderkasten1981 » Beiträge: 6 » Talkpoints: 1,74 »


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