Längerer Krankenstand mit zwei verschiedenen Krankheiten

vom 13.12.2017, 18:20 Uhr

Herr Pechvogel war wegen einer Fraktur an der Hand für 6 Wochen im Krankenstand. Eigentlich sollte er am Montag wieder arbeiten gehen. Doch nun liegt er mit 40 Grad Fieber im Bett und hat eine handfeste Angina. Der Arzt war sogar bei ihm zuhause und hat ihn erst einmal für die nächste Woche wieder krank geschrieben.

Herr Pechvogel ist durch die Handfraktur ja nicht in den Bezug von Krankengeld gekommen und nun ist er für eine ganz andere Krankheit krank geschrieben. Normal müsste er ja nun eine Lohnfortzahlung bekommen. Aber der Chef meinte, als seine Frau die Krankmeldung zur Arbeit gebracht hat, dass er ja nun jetzt Krankengeld bezieht. Wenn er Lohnfortzahlung bekommen würde, hätte er wenigstens einen Tag zwischen den Krankheiten wieder arbeiten gehen müssen.

Wie schaut es bei längerem Krankenstand mit aber zwei verschiedener Krankheiten aus? Bekommt er nun Lohnfortzahlung oder Krankengeld und warum ist das so? Habt ihr einen Link, wo man das genau nachlesen kann?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Im Prinzip ist es einfach. Wer wegen einer Erkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, fällt aus der Lohnfortzahlung ins Krankengeld. Das ist auch so, wenn während Erkrankung A zusätzlich Erkrankung B dazu kommt, der Arbeitnehmer also zeitweilig an zwei Erkrankungen gleichzeitig leidet.

Anders sieht es dagegen aus, wenn der Arbeitnehmer erst an einer Erkrankung leidet und danach an einer anderen. Dann besteht weiter Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, sofern die beiden Erkrankungen nichts miteinander zu tun haben.

Wer erst eine Bronchitis hat und dann eine Lungenentzündung, der fällt ins Krankengeld. Denn die Bronchitis wird ursächlich für die Lungenentzündung verantwortlich sein und die Krankheiten hängen zusammen. Ähnlich sieht es bei einer Operation und einer anschließenden Wundinfektion aus. Dagegen hat ein gebrochener Fuß nichts mit einer Grippe zu tun.

Wichtig ist halt, dass die neue Erkrankung erst auftritt, wenn die alte so weit ausgeheilt ist, dass der Arbeitnehmer arbeitsfähig gewesen wäre. Das kann durchaus nahtlos passieren, man muss nicht einen Tag arbeitsfähig sein. Aber die Beweispflicht liegt beim Arbeitnehmer.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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