Kann Vermieter die Höhe der Untermiete mitbestimmen?

vom 13.12.2017, 11:22 Uhr

Frau Brauchgeld hat eine sehr große Wohnung zur Miete und seitdem ihr Partner ausgezogen ist, ist die Wohnung einfach zu groß für sie und sie hat überlegt, dass sie einen Untermieter in die Wohnung holt. So hat sie dann den Vermieter gefragt, der ihr einen schriftlichen Antrag gegeben hat, den sie ausfüllen soll.

Frau Brauchgeld hat den Antrag dann auch ausgefüllt. Auch ist dort ein Punkt auf dem Antrag, wo sie die Miete eintragen muss, die sie vom Untermieter bekommen will. Damit ist der Vermieter aber nicht einverstanden. Er meint, dass man für ein Zimmer und Mitbenutzung der Allgemeinräume weniger Miete verlangen muss. Wenn sie die Wunschmiete für den Untermieter nicht ändert unterschreibt er die Einverständnis nicht.

Frau Brauchgeld hat die Untermiete berechnet, indem sie auch die Gemeinschaftsräume wie Küche und Wohnzimmer und Bad und Gäste-WC mit berechnete. Außerdem auch die Mitbenutzung der Waschmaschine, weil man nur eine Waschmaschine anschließen kann usw. Die Nebenkosten werden dann ja anders berechnet. Aber schon die Grundmiete will der Vermieter mitbestimmen.

Ist es normal. dass ein Vermieter ein Mitspracherecht hat, bei der Berechnung der Untermiete? Ist es nicht dem Untermieter und Frau Brauchgeld überlassen, wie sie sich einig werden?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Höhe der Miete des Untermieters geht den Vermieter schlichtweg nichts an. Wie hoch die Miete ausfällt, hat auch nichts damit zu tun, wie viel Miete Frau Brauchgeld tatsächlich zahlt. Nehmen wir an, Frau Brauchgeld würde mit einem uralten Mietvertrag mitten in Berlin, Frankfurt oder München wohnen und eine unglaublich günstige Miete haben. Das muss sie nicht an den Untermieter weitergeben, sie kann die Miete im Rahmen der normalen Regeln frei bestimmen und den Vermieter geht es nichts an.

Außerdem hat Frau Brauchgeld die Wahl: Sie kann einen Grundmiete mit anteiligen Nebenkosten vereinbaren. Dann muss sie eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Damit kann sie höhere Kosten nachfordern, sie muss aber Guthaben zurückzahlen. Also alles wie beim normalen Mietvertrag. Oder sie vereinbart eine Pauschalmiete. Damit sind alle Forderungen abgegolten, sie kann also bei einer höheren Abrechnung nichts nachfordern. Das ist alles ihre Entscheidung und den geht Vermieter einen feuchten Kehrricht an.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


@cooper75, der Vermieter will aber die Erlaubnis nicht erteilen, wenn sie in dem schriftlichen Antrag auf Untervermietung die Miete, die sie verlangen will, nicht einträgt.

Wenn jetzt Frau Brauchgeld eine Summe von beispielsweise 400 Euro einträgt, damit der Vermieter auch einverstanden ist, was ja sein muss und nachträglich mit dem Untermieter eine Summe von 600 Euro beispielsweise verlangt, kann der Vermieter dann die Wohnung kündigen oder die Erlaubnis wieder zurück ziehen? Kann ja sein, dass er den Untermieter mal fragt und der ehrlich antwortet.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Frau Brauchgeld sollte mal einen Anwalt oder Mieterverein befragen, aber generell ist es nicht gut, auf ein Unrecht mit einem anderen zu reagieren. Richtig ist, dass Frau Brauchgeld die Zustimmung Ihres Vermieters benötigt, um einen Untermieter aufzunehmen.

Dazu darf der die Personalien des gewählten Untermieters fordern. Allerdings darf er das Ansinnen nicht ablehnen, außer er hat ein berechtigtes Interesse. das wäre beispielsweise bei einer Überbelegung der Fall oder wenn der gewünschte Untermieter als Rabauke und Problemmieter bekannt ist.

Allerdings kann Frau Brauchgeld natürlich den Vermieter verklagen und ihr steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Hilfreich wäre als erster Schritt ein Muster für die Anfrage wie z. B. von Finanztip einzureichen und darauf hinzuweisen, dass der Vermieter für die entgangenen Mieteinnahmen aufkommen muss, wenn er die Zustimmung rechtswidrig verweigert und mit Klage zu drohen. Spaß macht das aber sicher nicht.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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