Winterdienst nicht im Mietvertrag / Hausordnung verankert

vom 11.12.2017, 13:55 Uhr

Frau Planlos ist in ein Haus gezogen, in dem sie die mittlere Etage bewohnt. Unter dem Dach wohnt der Sohn des Vermieters und unten wohnt der Vermieter. Als sie im sommer eingezogen ist, wurde nichts vom Schneeräumdienst bzw. Winterdienst gesagt. Nur, dass sie alle drei Monate den Keller wischen muss. Das wechselt immer ab und sie war im November dran und ist demnach im Februar wieder dran.

Nun hat sie einen Brief vom Vermieter bekommen, dass sie mit Schneeräumen dran wäre und warum sie das noch nicht gemacht hat in diesem Monat. Frau Planlos hat alles nachgeschaut und es steht nichts im Mietvertrag und in der Hausordnung. Sie könnte verstehen, wenn derjenige, der den Keller wischen muss auch in dem Monat den Schnee wegräumen muss. Aber dann wäre sie ja nicht dran.

Der Vermieter meinte, dass für Schneeräumen immer der Mieter zuständig wäre. Und er und sein Sohn das nicht machen würden. Ist denn nicht der Vermieter zuständig, wenn es keinen Plan gibt? Soll Frau Planlos das so hinnehmen, dass sie alleine dafür zuständig ist? Sie ist alleinstehend und nicht mehr ganz so körperlich agil. Sie geht zwar arbeiten und ist von morgens 8 Uhr bis nachmittags weg und weiß gar nicht, wann sie das machen soll, aber sie sieht es auch nicht ein. Was kann Frau Planlos da machen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Erstens ist der Eigentümer verantwortlich für den Winterdienst. Diese Aufgabe kann er auf die Mieter übertragen. Das geht nur über eine Vereinbarung im Mietvertrag, die Hausordnung reicht dafür nicht aus. Außerdem kann der Vermieter sich nicht von der Regelung ausnehmen, wenn er mit im Haus wohnt.

Wenn es eine gültige Regelung im Mietvertrag gibt, ist es allerdings das Problem des Mieters, wie er den Winterdienst leistet. Körperliches Unvermögen ist ebenso kein Grund wie Abwesenheit durch Beruf oder Urlaub. Wer den Winterdienst leisten muss und nicht kann, muss eine Vertretung besorgen. Das kann ein netter Nachbar sein, aber wenn es den nicht gibt, muss eine Firma beauftragt werden. So bitter das für den Mieter auch ist.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


@cooper75, im Mietvertrag steht ja nichts. Das will der Vermieter der Frau Planlos jetzt übertragen, wo Winter ist und auch ständig Winterdienst gemacht werden müsste. Im Mietvertrag steht nur der Kellerdienst und kein Winterdienst. Kann der Vermieter denn einen Nachtrag zum Mietvertrag machen ohne dass Frau Planlos damit einverstanden ist? Oder könnte Frau Planlos sich da wehren?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Einen Vertrag kann man nicht einseitig verändern. Der Zusatz über die neue Vereinbarung müsste im Mietvertrag aufgenommen und von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Eine einfache Mitteilung reicht nicht. Der Mieter kann das Ansinnen des Vermieters höflich ablehnen. Der Vermieter musste zur Durchsetzung klagen, aber das hat keine Aussicht auf Erfolg.

Außerdem ist es nicht statthaft, den Winterdienst nur einer Partei aufzuerlegen. Es geht auch nicht, nur die Mieter im Erdgeschoss zu verpflichten. Wenn die Bewohner das erledigen sollen, dann müssen alle Parteien ran, auch wenn es Mieter und Eigentümer sind.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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