Unrenoviert eingezogen - bei Auszug dennoch streichen?
Familie Ordentlich hat 5 Jahre in der Wohnung gewohnt bis sie kündigten, weil sie eine größere Wohnung gemietet haben. Als sie in die Wohnung vor 5 Jahren eingezogen sind, hat der Vormieter nicht renoviert und sie sind unrenoviert in die Wohnung gezogen. Der Vermieter hat das auch im Mietvertrag festgehalten, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde. Es steht nichts im Mietvertrag über eine Renovierung bei Auszug.
Nun hat der Vermieter die Wohnung gesehen, als sie die Möbel herausgetragen haben und meinte, dass die Wände im Flur, die dunkelrot gestrichen sind aber noch geweißt werden müssen und die eine Wand im Schlafzimmer, die dunkelblau ist muss auch weiß gestrichen werden.
Familie Ordentlich hat alles erst vor kurzer Zeit renoviert und da sie ja auch unrenoviert eingezogen sind, sieht die Familie nicht ein, dass sie noch streichen müssen. Der Vermieter meinte aber, dass diese dunklen Wände unbedingt hell gemacht werden müssen. Anders würde er das nicht anerkennen und die Kaution dafür verwenden.
Muss Familie Ordentlich wirklich alles so ordentlich verlassen, wie der Vermieter sich das wünscht oder sind sie dazu nicht verpflichtet, da sie ja auch unrenoviert eingezogen sind und nichts von Renovierung bei Auszug im Mietvertrag steht?
Laut Mietvertrag muss man nichts machen, also muss man es meiner Meinung nach auch nicht machen. Fraglich ist aber, ob man wegen so ein bisschen Farbe wirklich den Ärger mit dem Vermieter haben möchte. So eine Wand ist doch schnell gestrichen und letztendlich kostet der Eimer weiße Farbe auch nicht so viel, weswegen ich es einfach trotzdem machen würde. So hat man dann seine Ruhe und bekommt alles ohne meckern wieder.
Was will man denn sonst machen? Auf das eigene Recht bestehen und dann gerichtlich gegen ihn vorgehen? Für mich wäre das überzogen und dann würde ich lieber die Wand streichen, was ja nicht lange dauert.
@Ramones: Du weißt nicht wie groß der Flur von Familie Ordentlich ist. Der Flur ist so groß wie ein ganzes Zimmer und auch die Wand im Schlafzimmer ist eine sehr große Wand und bei den dunklen Wänden braucht man nicht nur einen Eimer Farbe. Da die Familie auch unrenoviert eingezogen ist und sie auch nicht das Geld im Überfluss haben, sehen sie das nicht ein und denken schon, dass sie im Recht sind.
Auch wenn eine Wohnung unrenoviert zurückgegeben werden darf, müssen die Farben dem Geschmack der breiten Masse entsprechen. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2013 entschieden. Kräftiges Rot, Blau oder Grün muss der Vermieter nicht akzeptieren. Denn die Wohnung muss in Farben gehalten sein, die eine erneute Vermietung leicht ermöglichen.
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