Privateigentümer und Grubenflutungen

vom 10.12.2017, 17:50 Uhr

Im Saarland hat der Bergbau sein Ende gefunden. Viele Gruben sind noch vorhanden. Diese sollen laut RAG geflutet werden. Dagegen soll man protestieren. Grubenschäden gab es im Saarland schon immer. Weil zuletzt ein Erdbeben fast eine Kirche einstürzen ließ, wurde der Bergbau sofort beendet. Normalerweise gab es vor allem Risse an den Häusern.

Doch nun werden die Gruben überflutet, weil die Pumpen abgestellt wurden. Worauf müssen Haus- und Grundbesitzer nun achten? Können sie auch Schäden auf unbebautem Gelände geltend machen? Wie müssen solche Schäden dokumentiert werden?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 10.12.2017, 18:03, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich denke, dass man da als erstes die Versicherung informieren muss, dass die eben einen Sachverständigen und Gutachter schickt, der sich den Schaden mal ansieht. Auch stellt sich mir die Frage, wer dafür eigentlich haftet. Kann man grundsätzlich den Bergbau dafür verantwortlich machen oder fehlt dafür die eindeutige Beweislast? Für mich sieht es so aus, als würden die Betroffenen selbst für den Schaden aufkommen müssen, bzw. ihre Versicherungen. Wie das juristisch aussieht kann ich jedoch nicht sagen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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