Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft und Lohnzahlung
Frau A ist im 5. Monat schwanger und hat vom Arzt schon vor 2 Monaten ein Beschäftigungsverbot aufgebrummt bekommen. Sie hat gehört, dass sie den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen bekommen soll. Nun hat sie vor einem Monat bereits weniger bekommen als der Durchschnitt der letzten 13 Wochen und in diesem Monat wieder etwas weniger.
Wie kann sie sich wehren oder ist das mit dem Durchschnittslohn anders gemeint? Wie errechnet sich der Lohn in einem Beschäftigungsverbot und wie kann Frau A sich da wehren um den richtigen Lohn zu bekommen?
Normalerweise ist das Arbeitsgericht oder ein Rechtsanwalt dafür zuständig. Die Gewerkschaften beraten einen allerdings auch gerne. Im Saarland und in Bremen gibt es eine Kammer dafür, von der sich jeder Arbeitnehmer beraten lassen kann. Wenn es einen Betriebsrat gibt, darf man sich auch an diesen wenden. Das zuständige Arbeitsministerium dürfte auch Auskünfte geben. Allerdings ist deren Kenntnis und Auskunftsbereitschaft oft sehr begrenzt.
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