Kinderkrankentage auch bei 450 Euro Job?

vom 08.12.2017, 11:05 Uhr

Frau Mutterglück arbeitet für ein paar Stunden in der Woche in einer Putzfirma und hat eine kleine Tochter im Alter von einem Jahr. Nun ist die Tochter krank und sie ist heute beim Kinderarzt gewesen um eine Bescheinigung zu bekommen, dass sie wegen des Kindes zu hause bleiben muss. Der Chef meinte am Telefon, als sie sich meldete, dass sie diese Stunden aber nicht bezahlt bekommt. Denn sie arbeitet ja als Minijobberin.

Ich bin mir nicht sicher, wer nun Recht hat. Einerseits hat ein Minijobber ja die gleichen Rechte wie ein Teilzeitjobber oder ein Vollzeitarbeiter. Aber andererseits ist es ja auch so, dass die Krankentage der Kinder von der Krankenkasse gezahlt werden und krankenversichert ist Frau Mutterglück über ihren Mann und nicht durch den Job.

Bekommt man die Kinderkrankentage auch bei einem Minijob bezahlt? Wie viele Tage stehen einem dann zu, falls es bezahlt wird?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das kommt bei einem Minijob auf den Arbeitsvertrag an. Bei Krankheit eines Kindes bis zum Alter von zwölf Jahren muss der Arbeitgeber den Lohn für fünf Tage aus der eigenen Tasche weiter bezahlen. Er kann sich diese Ausgaben nicht erstatten lassen.

Aber auch wenn das Bürgerliche Gesetzbuch das so regelt, kann der Arbeitgeber diese Verpflichtung über den Arbeitsvertrag aushebeln. Das funktioniert genauso wie beim Mietvertrag, in dem der Vermieter seine Pflicht für Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen kann. Schränkt der Arbeitgeber die Pflicht im Arbeitsvertrag ein, besteht nur das Recht auf unbezahlte Freistellung. Das kann er nicht weiter einschränken.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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