Bundeswehr: Kindergeld während dem Wehrdienst?

vom 01.11.2007, 01:39 Uhr

Kann mir jemand von euch sagen, ob man als Wehrdienstleistender weiterhin Kindergeld bekommt? Denn eigentlich bekommt man Kindergeld ja nur, wenn man unter 25 ist, arbeitslos gemeldet oder zur Uni geht oder zur Schule oder eine Ausbildung macht. Habe ich das richtig verstanden? Mal ganz nebenbei noch: Wie viel Sold bekommt man eigentlich beim Bund? Oder ist das unterschiedlich? Bekommt man Kindergeld während dem Zivildienst, falls da bezüglich zum Kindergeld ein Unterschied besteht?

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» KnutFan » Beiträge: 60 » Talkpoints: 0,11 »



Ich war beim Bund und habe in der Zeit kein Kindergeld bekommen (steht auch hier , dass Kindergeld in der Zeit nicht beansprucht werden kann). Wie viel Wehrsold man beim Bund bekommt hängt davon ab welchen Rang man hat, wieweit man von zu Hause weg ist und ob man zu Hause übernachtet oder bei denen in der Unterkunft.

Am Anfang, wenn man einfach nur Soldat ist (die ersten drei Monate) bekommt man ca. 220€, das ist nur der Wehrsold, dann gibt es noch einige Zuschläge. Als Obergefreiter (7-9 Monat) bekommt man dann ca. 265€. Wenn man so wie ich nach der Grundausbildung in die Nähe seines Wohnortes kommt. Kann man noch Geld für die Verpflegung bekommen, da man dann zu Hause übernachtet und nur zum Mittagessen da ist.

Außerdem gibt es auch noch Weihnachtsgeld, 150€ oder so. Am Ende (nach 9 Monaten) bekommt noch fast 700€ Entlassungsgeld. Wenn man etwas länger da bleibt bekommt man Wehrdienstzuschlag und höheres Entlassungsgeld. Am besten man geht auf die Webseite der Bundeswehr, da müsste eigentlich alles drinstehen.

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» Äcktschenbruhß » Beiträge: 206 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich habe zwar keinen Wehrdienst abgeleistet, aber zu diesen ganzen Kindergeldfragen gibt es ja schon einiges an Informationen und man muss eben nur das raussuchen, was auf einen zutrifft. Denn bei den meisten Erläuterungen zu Kindergeld und Wehrdienst, da steht oftmals immer das "Kann" im Vordergrund.

Einige Erläuterungen zum Kindergeldanspruch während der Ableistung eines Wehrdienstes stehen auch hier und wenn diese nicht groß weiterhelfen, dann würde ich mich schon auch mal bei einem Kreiswehrersatzamt oder so etwas ähnlichem beraten lassen.

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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