Mehrfamilienhaus mit öffentlicher Förderung

vom 05.12.2017, 14:03 Uhr

Ich habe mal in einer Wohnung gewohnt, die öffentlich gefördert war, bzw. das Haus in dem wir wohnten. Die Wohnung war nur mit Wohnberechtigungsschein. Der Vermieter meinte mal, dass er die Wohnungen alle vermieten müsste, weil er sonst Abgaben ans Amt zahlen muss und er froh ist, wenn die öffentliche Förderung nicht mehr relevant ist. Denn dann müsse er nicht mehr vermieten. Das war dann wohl auch ein Jahr nachdem wir ausgezogen sind. Seitdem steht das Haus leer, bis auf die Wohnung, in der er selber wohnt.

Wie sieht das eigentlich aus mit so einer öffentlichen Förderung? Nehmen wir mal an, dass Herr Sch. ein Haus baut mit einer öffentlichen Förderung. Es ist ein 3 Parteienhaus. Er selber zieht in die untere Etage und vermietet die erste Etage und das Dachgeschoss. Die Wohnungen sind nur mit Wohnberechtigungsschein zu mieten. Aber wie lange ist das für einen Vermieter oder Besitzer so, dass er die Wohnung vermieten muss mit Wohnberechtigungsschein? Wie sieht das mit der eigenen Wohnung aus, die der Vermieter selbst bezogen hat? Muss er für die Abgaben zahlen? Wann ist das Haus dann quasi "frei"?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Konditionen kommen ganz darauf an. Die Förderung gibt es immer nur für die Mietwohnungen, die Wohnung des Eigentümers muss normal finanziert werden. Allerdings kann man eventuell Förderungen für den Ersterwerb von Wohneigentum erhalten. Das ist aber ein anderer Topf. In den Siebzigerjahren kannte ich viele Leute, die so zum Haus gekommen sind, die das sonst nicht einfach hätten stemmen können.

Wie viel Förderung es gibt, das hängt von der Größe der Wohnungen, der Mietobergrenze und dem Wohnort ab. Für eine Wohnung mit der erlaubten Größe für ein oder zwei Personen und ganz niedriger Miete gibt es in Gemeinden mit eklatantem Wohnungsmangel Darlehen mit null Prozent Zinsen für 25 Jahre.

Wo es nicht so dramatisch ist, liegt der Zinssatz bei einem halben Prozent für 20 Jahre. So lange ist man als Vermieter dann auch gebunden. Nach Ablauf der Frist werden es ganz normale Wohnungen auf dem freien Markt. Außerdem gibt es einen Tilgungsnachlass zwischen 10 und 25 Prozent. Für die Höhe des Darlehens gibt es vorgegebene Rechenwerte.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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