Wie lange vorher muss Betriebsurlaub angekündigt werden?
A arbeitet in einem Bäckereibetrieb und der Arbeitgeber von A hat nun kurzfristig angekündigt, dass ab Mitte des Monats, bis Ende des Monats der Betrieb für 14 Tage schließt und es als Betriebsurlaub gilt. Der Betrieb soll umgebaut und renoviert werden. A hat die 10 Urlaubstage eigentlich schon anders verplant und ihm wurde der Urlaub auch schon mündlich für Dezember zugesagt.
Kann ein Arbeitgeber nicht mal 2 Wochen vor der 14 tägigen Betriebsschließung einen Betriebsurlaub ankündigen und durchziehen oder muss der länger vorher angekündigt werden, damit den Arbeitnehmern auch der Urlaub vom Jahresurlaub abgezogen werden kann? Wie sieht es da mit den Rechten und Pflichten beider Seiten aus? Habt ihr vielleicht auch einen Paragrafen darüber?
Gerade bei Umbaumaßnahmen gehe ich schon davon aus, dass man das mehr als 10 Tage vorher weiß, ob welche gemacht werden und wie lange das dauern wird. Man weiß doch in der Regel schon viele Wochen, vielleicht sogar Monate vorher (als Arbeitgeber), ob Umbaumaßnahmen notwendig sind oder nicht. Ich halte das für eine Frechheit so kurz vorher Bescheid zu sagen und wenn es einen Betriebsrat geben würde, hätte ich mich dort beschwert.
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