Zwangsvollstreckung - was bedeutet das genau?
Mein Freund hat leider ein kleines Problem und zwar kann er seine Steuerschulden nicht bezahlen, erst kam eine Mahnung vom Finanzamt und dann ein Brief, dass, wenn er bis dann und dann nicht bezahlt, die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird. Kann mir jemand von euch sagen, was genau das bedeutet?
Kann man eine Zwangsvollstreckung aufhalten irgendwie? Oder kann man sich mit dem Finanzamt vielleicht auf Ratenzahlung einigen? Denn die komplette Schuld kann er nicht in einem Rutsch bezahlen. Wäre nett wenn jemand uns weiterhelfen könnte.
Erst mal wäre es sinnvoll gewesen eine Ratenzahlung direkt nach der ersten Mahnung versuchen zu vereinbaren, weil das hätte wohl einiges an Ärger erspart. Zwangsvollstreckung heißt, das Sachen genommen werden, die dem Wert entsprechen die die Schulden betreffen. Ich meine es wäre auch so, dass teilweise nur Sachen unbrauchbar gemacht werden, also nicht kaputt gemacht, sondern zugeklebt und man darf diese erst wieder verwenden, wenn die Schuld beglichen ist.
An eurer Stelle, würde ich echt mal beim Finanzamt nachfragen ob eine Ratenzahlung noch möglich ist. Aber für die Zukunft merken, sowas immer erst versuchen und nicht die Mahnungen auf die Seite legen und abwarten ob es jemand vergisst.
Also Ratenzahlung beim Finanzamt - ich glaube das könnt ihr total vergessen, die Chancen, dass der Fiskus da mitmacht, ist mehr als unwahrscheinlich. Kann sich dein Freund nicht Geld von der Familie leihen? Oder nötigenfalls einen Kredit aufnehmen? Steuerschulden sollte man wirklich nicht auf die leichte Schulter nehmen!
Ich glaube auch nicht, dass das Finanzamt sich auf Ratenzahlung einlässt. Wenn er innerhalb der Frist nicht zahlt kommt ein Gerichtsvollzieher mit einem amtlichen Auftrag zur Zwangsvollstreckung. Den muss man dann rein lassen, ansonsten kommt der mit der Polizei.
Wenn man versucht sich dagegen zu wehren ist das glaube ich "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" also eine Straftat. Der geht dann durch die Wohnung guckt sich Sachen an. Klebt dann ein amtliches Siegel drauf und dann kann das Finanzamt die Sachen mitnehmen. Die werden dann Zwangsversteigert und mit dem Geld werden die Steuerschulden bezahlt. Sollte etwas übrig bleiben kriegt man das Geld natürlich zurück.
Wenn es erstmal soweit ist dass Zwangsvollstreckung angedroht ist dann ist schon vieles verloren. Man hätte sich vorher drum kümmern müssen. Aber kommt drauf an wie viel Geld er dem Fiskus schuldet. Ach ja, es gibt aber auch Sachen die unpfändbar sind. Also die das Finanzamt nicht beschlagnehmen darf, z.B. Fernseher oder Kühlschrank.
Solche Probleme mit dem Finanzamt, die bekommt man doch nicht von heute auf morgen und dieser Androhung einer Zwangsvollstreckung, der müssen doch einige Zahlungsaufforderungen und Mahnungen vorausgegangen sein. So eine Zwangsvollstreckung wird man bestimmt abwenden können, aber dazu muss man natürlich als erstes mal den Kontakt zum Finanzamt suchen, denn man ist ja in der Bringepflicht. Aber entgegen den anderen Meinungen glaube ich schon, dass man selbst bei Steuerschulden auch eine Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbaren kann, aber man muss sich mal ein bisschen bewegen.
Ich weiß nicht wie ihr darauf kommt, dass man dort keine Ratenzahlung vereinbaren kann. Wie so oft ist im Amtswesen alles ein wenig anders und dort nennt sich das entsprechende dann Stundung. Damit eine Stundung gewährt werden kann, müssen entsprechende Gründe vorliegen die glaubhaft gemacht werden können z.B. aktuell kein Geld zum zahlen da andere Belastungen anstanden. Der Anspruch muss dabei aber gewahrt bleiben, sprich ist bereits ersichtlich, dass derjenige in wenigen Wochen auch kein Geld haben wird zum Zahlen der Steuerschuld, dann wird und dar f das auch nicht gewährt werden.
So etwas hätte man längst vermeiden können, wenn man sich vor dem Ablauf der Fälligkeitsfrist, sprich der Zahlungsfrist, schriftlich an sein Finanzamt gewandt hätte und eine Stundung beantragt. Denn damit kann man auch die steuerlichen Nebenleistungen wie Säumnisgebühren die immer anfallen, dann auch schenken und diese laufen täglich weiter, solange bis gezahlt worden sind. Oben drauf kommt bei einem Zwangsvollstreckungsverfahren noch die Gesamten Kosten, die der Vollzugsbeamte dafür aufwenden muss. Sprich hier sind es nicht nur die Steuerschulden, sondern auch die Säumnisgebühren, die Kosten für das Zwangsvollstreckungsverfahren und somit summiert sich das alles auch weiter auf.
Aufhalten kann man eine Zwangsvollstreckung nur, wenn man seine Steuerschuld auch begleicht bis auf den letzten Cent. Kann man das nicht, dann nimmt das Verfahren seinen Lauf, der Vollzieher kündigt sich schriftlich an und durchsucht die Wohnung nach Wertgegenständen. Vorher hat der Innendienst der Vollstreckung bereits geschaut, ob auf dem Konto etwas zu holen wäre oder z.B. sich bereits bei Wohnungseigentum in das Grundbuch eintragen lassen und wartet darauf, dass dann das Zwangsvollstreckungsverfahren mit Versteigerung passiert. Da hier aber die Banken weiter oben stehen, bekommt das Finanzamt aus dieser Quelle so gut wie nichts mehr ab, falls überhaupt etwas übrig bleiben sollte da erst die Banken bedient werden die weiter oben in der Rangliste stehen.
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