Stiefkinder sollen Geschenke von den Verwandten bezahlen

vom 11.11.2017, 15:22 Uhr

Eine meiner Nichten hat vor ein paar Jahren in eine Patchworkfamilie eingeheiratet. Die Schwester ihres Ehemanns ist in zweier Ehe verheiratet. Aus erster Ehe hat sie zwei Kinder, die bei der Mutter leben. Aus der zweiten Ehe gibt es ein weiteres gemeinsames Kind. Das Verhältnis zum ersten Ehemann ist gespannt. Unterhalt zahlt der Vater auch nicht für seine Kinder.

Meine Nichte mag die Kinder sehr gerne. Wobei ihr die Kinder aus erster Ehe auch irgendwie leid tun. Geschenke an die Kinder müssen immer mit Bedacht ausgesucht werden, da die Eltern sie auch gerne mal für sich behalten. Generell werden die beiden Kinder aus erster Ehe kurz gehalten.

Nun hat meine Nichte aus einer Vertragsverlängerung ein neues Handy und da das Handy eines der Kinder kaputt ist, hat sie es dem Kind geschenkt und beim letzten Besuch der Mutter mitgegeben. Wochen später hat meine Nichte erfahren, dass das Kind das Handy seinen Eltern abkaufen musste. Wobei die Kinder auch sehr wenig Taschengeld bekommen. Meine Nichte ist natürlich ein wenig schockiert, da das Handy ja an sich als Geschenk gedacht war.

Ist es in Patchworkfamilie normal, dass der Stiefvater seine Stiefkinder für Geschenke bezahlen lässt? Wie sollte man als Verwandtschaft in solchen Fällen am Besten vorgehen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde die Geschenke dann direkt dem Kind geben und nicht den Eltern, denn offenbar behalten sie diese dann oder geben sie nicht wie geplant weiter. Auf die Sache mit dem Handy würde ich die Frau auch nochmal ganz klar ansprechen und sagen, dass ich das nicht in Ordnung finde. Und wenn sie das nicht einsieht, dann würden alle weiteren Geschenke direkt an die Kinder gegeben werden.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Mit abkaufen hat das doch wenig zu tun, denn das Eigentum lag zu diesem Zeitpunkt bei den Verwandten und nicht bei den Eltern. Entsprechend ist Abkaufen hier das falsche Wort, da der Gegenstand nicht zum Eigentum zählte und damit auch nicht von den Eltern hätte verkauft werden dürfen. Und eine andere Frage ist auch, was ist mit dem Geld passiert? Denn das werden sich die Eltern wohl in die eigene Tasche gesteckt haben und nicht an die Nicht weitergeleitet haben.

Somit geht das mal gar nicht, Eigentum war nicht das der Eltern der Verkauf damit unzulässig. Es war als Geschenk gedacht, die Eltern waren hier nur die Boten und damit ein ganz klarer Missbrauch und Straftatbestand der hier begangen worden ist. Ich würde mir das auch nicht bieten lassen und entsprechend das zur Anzeige bringen, denn so geht es ja wohl nicht.

Hier haben die Eltern im Endeffekt nur in ihrem eigenen Interesse gehandelt und es ging nicht darum, dass das Kind hinterher ein Handy hat sondern das diese sich daran noch bereichern und dafür das Taschengeld dann abknüpfen. Für einen Gegenstand, über den sie nicht einmal die rechtmäßige Verfügungsmacht hatten, geschweige denn die Eigentumsverhältnisse. Alleine der Besitz reicht nicht aus, dass man etwas rechtskräftig verkaufen kann und genau das würde ich den Eltern auch vorwerfen und dafür zur Konsequenz ziehen.

Für die Zukunft hat die Nichte hoffentlich gelernt und benutzt nicht mehr die Eltern als die Boten für die Übergabe von Geschenken, sondern übergibt die Geschenke auch persönlich an die Kinder. Nicht nur deswegen, dass die Kinder nicht ihr Taschengeld für Geschenke an die Eltern abgeben müssen, sondern auch damit die Eigentumsverhältnisse klar geregelt sind und damit übergeben werden können. Da sieht man mal wieder, dass nicht alle Eltern im Interesse ihres Kindes handeln sondern sich daran noch bereichern.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Wo kommen wir denn da hin. Da wird ein Handy offenbar an die Kinder verschenkt und gutem Glaubens an die Eltern des jeweiligen Kindes weitergereicht. Reicht ja auch für gewöhnlich aus. Statt dem Kind das Geschenk zu geben, welches nicht Eigentum der Eltern ist, sondern des Schenkers und danach zum Eigentum des Kindes übergeht, welches natürlich auch seine Recht hat, verkaufen die Eltern dem Kind sein eigentlich geschenktes Handy an es? Wo gibt es denn sowas und was haben die Eltern mit der Kohle gemacht? Einen faulen Lenz?

Meiner Meinung nach geht sowas überhaupt nicht und es ist nicht üblich, dass Kinder ihre Präsente irgendwie entgeltlich auch noch auszahlen müssen. Wo kämen wir hin? Danach würde das ja bedeuten, dass Geschenke irgendwie keine Präsente mehr sind, sondern werden diese noch gegen Geld weiter an das Kind verkauft, obwohl dieses sie eigentlich geschenkt bekommen hat? Die Eltern sind für mich das Letzte und es gibt weder einen pädagogischen Zweck des Geschehens noch eine erzieherische Maßnahme.

Hier wird sich auf Kosten des Kindes bereichert, wenn das Kind seine Präsente auch noch finanziell von anderen Mitgliedern der Familie bei den Eltern wiederum berappen muss. Ganz miese Aktion von offenbar Geld geilen Eltern, die meinen ihr Kind an ganz ganz kurzer Leine zu halten. Doch hier haben sie nicht das Recht dazu, denn das Handy ist Eigentum des Schenkers und vorgesehen war es als Schenkung für das Kind und nicht zum Verkauf.

Wenn ich pfiffige 14 Jahre gewesen wäre, dann würde ich als Kind auch von diesem Recht Gebrauch machen und das irgendwie, welches Strafmaß oder welcher Strafbestand das auch immer wäre, das auch ganz offen zur Show stellen. So mal nicht und das sind für mich wirklich richtig abgezockte Eltern die eines tun sollten, sich schämen.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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