Als Ehemann die Rente der Frau in der Auszeit bezahlen?

vom 10.11.2017, 11:14 Uhr

In meinem Thread Als Frau den Mann als Altersvorsorge betrachten? habe ich bereits davon berichtet, dass viele Frauen in Teilzeit arbeiten und bei der Rente dann auf den Ehemann angewiesen sind oder Grundsicherung bekommen. Als Gegenmaßnahme wird von manchen Rentenberatern empfohlen, dass doch der Mann einfach in die Rente der Frau einzahlen soll, wenn diese eine Auszeit nimmt. Er soll die Rente so einzahlen, als ob die Frau während der Kinderbetreuung ganz normal Vollzeit gearbeitet hätte.

Viele Frauen nehmen über mehrere Jahre hinweg eine Auszeit. Danach sind viele aus ihrem Beruf raus und gehen gar nicht mehr in den gelernten Beruf zurück oder arbeiten lebenslang Teilzeit. Das ist schon belastend genug und auf jeden Fall ein Nachteil. Daher sollte der Mann wenigstens den Nachteil begleichen, der durch die Kinderbetreuung entsteht. Das sind oftmals sehr große Summen, aber es ist auch fair, da der Mann meist keine Nachteile durch die Geburt eines Kindes hat.

In einem Interview mit einer Rentenberaterin habe ich erfahren, dass viele Paare dieses Konzept gutheißen. Frauen haben dann weniger Angst vor der Altersarmut und können die Auszeit eher genießen. Viele Männer stimmen auch problemlos zu. Vermutlich werden das nicht alle gerne machen, aber meiner Meinung nach ist das eine gute Lösung, wenn man sich dazu entscheidet, dass ein Partner für eine gewisse Zeit daheim bleibt. Immerhin ist man dann auch im Falle einer Scheidung sicherer. Wie seht ihr das? Wäre das für euch eine Option? Würden eure Männer das mitmachen?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Es kommt doch ganz auf den Einzelfall an. Für ein Kind erhält der, der es erzieht, drei Entgeltpunkte für die Rente. Wer weniger als 37.103 Euro verdient (Stand 2017) bekommt für die ersten drei Jahre mit Kind mehr Rente als mit Arbeit. Da muss man dann zumindest in der Zeit nichts aufpolstern.

Dann muss man den Versorgungsausgleich im Falle der Scheidung einbeziehen. Die Rentenansprüche, die in der Ehe erworben wurden, werden geteilt. Damit steht der mit weniger Verdienst am Ende deutlich besser da. Zumal auch Betriebsrenten und private Versicherungen geteilt werden. Das gilt als gemeinsame Lebensleistung.

Wenn das am Ende nicht für beide reicht, dann wird auch nicht genug Geld da sein, um das zu bezahlen. Um sich überhaupt freiwillig zu versichern, müsste man jeden Monat 84,15 Euro aufbringen. Von der Rente dafür reden wir besser nicht. Um nur ein Bruttogehalt von 2.000 Euro zu ersetzen, müssten es monatlich schon 274 Euro sein. Das muss man erst einmal können.

Ansonsten gilt natürlich, warum nicht? Mein ehemaliger Partner hat mit schon vor 25 Jahren für die Mitarbeit in seinem Unternehmen und die Haushaltsführung den Höchstsatz eingezahlt. Die Berufsausbildung und das erste Studium haben sich so für mich richtig gelohnt. Aber da war Geld nun wirklich kein Thema. Die wenigsten Familien leben aber so.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Auch hier bezieht sich das auch nur darauf, wenn die Partner miteinander verheiratet sind und sich auch gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet wären. Wie würdest du das regeln wollen für diejenigen, die nicht miteinander verheiratet sind und damit weder gesetzlich noch sittlich füreinander aufkommen müssen? Da kannst du dann lange bitten und betteln, auf welcher Basis willst du das denn durchsetzen? Kann man gar nicht und wäre dann auch nicht mehr im Sinne vom Sozialstaat und Rechtsstaat, wenn auf einmal dann jedermann der einfach nur als Vater angegeben wurde zur Kasse gebeten wird.

Cooper hat es schon genannt, die ersten drei Jahre sind so oder so bereits mit verrechnet worden. Wer weniger als diese Summe verdient, der kommt besser dabei weg. Wer darüber liegt, der eben nicht aber mal davon abgesehen, dass heute kaum noch einer mehr als drei Jahre oder gar ein Jahr Zuhause bleibt beim Nachwuchs, da es dann bereits finanziell an anderer Stelle klemmt. Elterngeld gibt es für 12 Monate, bei Alleinerziehenden für 14 Monate und wenn der Partner auch noch nimmt, auch dann 14 Monate bei Paaren aber einer alleine kann nicht mehr als 12 Monate Elterngeld beziehen. Danach ist Schicht im Schacht und man müsste zusehen, wie man von einem Einkommen leben kann was in den meisten Fällen gar nicht mehr machbar ist, und von daher dort die Personen in Elternzeit auch wieder arbeiten gehen mit Ende vom Bezug des Elterngeldes.

Oder sollen die Herren dann noch zur Kasse gebeten werden wenn die Mütter hinterher nur Teilzeit arbeiten können und damit weniger Rentenpunkte sammeln? Denn da fängt es schon an, hier steht es nur von Zuhause sitzen und nicht wenn man teilweise arbeitet und teilweise Zuhause sitzt. Rechnungen dazu sind ebenfalls einfach was man mit einzahlen muss und hat Cooper auch schon angefangen, bring mal nebenbei weitere 300 Euro Netto auf die du beim Partner einzahlen kannst im Ballungsraum.

Alleine wenn ich hier schaue, dass eine 3 Zimmer Wohnung 1200 Euro kalt, bzw. 1400 Warm kostet, ein Kita Platz für 500 Euro aufwärts zu haben ist und das noch, dann darfst du nur für diese drei Posten schon mal 2200 Euro Netto mit nach Hause bringen. Da ist noch keine Versicherung mit drinnen, keine Fahrtkosten zur Arbeit, kein Futter im Kühlschrank und nichts und selbst Akademiker können sich das hier in der Stadt nicht leisten, dass nur einer arbeiten geht. Spätestens wenn Kind 2 mit dazu kommt, braucht man das zweite Einkommen und vorher ist das eine auf 0 Rechnung. Und das bei nur 2000 Euro Brutto, nun lass das mal 2500 oder auch 3000 Euro Brutto sein was es zu kompensieren gilt, da bist du schneller als du schauen kannst bei 400-600 Euro monatlich mit dabei.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Sorae, gerade unverheiratet geht das durchaus, siehe mein Ex. Der hat gezahlt, eben weil wir nicht verheiratet waren. Da gab es nicht einmal ein Kind. Aber da muss es eben auch genug Einkommen geben. Wer hat das schon? Die Mehrheit ist doch froh, wenn es im Alltag reicht. Zumal Familien mit zwei Kindern bereits rund 10 Prozent weniger Haushaltseinkommen haben als Paare ohne.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



cooper75 hat geschrieben:Sorae, gerade unverheiratet geht das durchaus, siehe mein Ex. Der hat gezahlt, eben weil wir nicht verheiratet waren. Da gab es nicht einmal ein Kind. Aber da muss es eben auch genug Einkommen geben. Wer hat das schon? Die Mehrheit ist doch froh, wenn es im Alltag reicht. Zumal Familien mit zwei Kindern bereits rund 10 Prozent weniger Haushaltseinkommen haben als Paare ohne.

Er hat es dir zwar gezahlt aber war er dazu verpflichtet? Denn das freiwillige zahlen und das per Gesetz zahlen sind zwei paar Unterschiede die hier gemacht werden müssen. Freiwillig kann ich vereinbaren was ich lustig bin und das machen wie ich möchte, werde ich dazu verpflichtet dann ist es etwas anderes. Und gerade wenn es um das verpflichten geht, hast du bei unverheirateten so ziemlich keinen Ansatzpunkt auf welcher Grundlage du das machen möchtest.

Auch wenn man hier den eingetragenen Vater in der Geburtsurkunde nimmt, müsstest du das mit dem Unterhaltsanspruch dann auch wieder verrechnen und kann der nicht bezahlt werden, springt das Jugendamt mit dem Mindestsatz ein von 136 Euro für das Kind. Unterhalt gegenüber der Frau ist da noch nicht mit drinnen, und den gibt es auch nur bis zum 3. Lebensjahr vom Kind was im Endeffekt durch die Rentenpunkte der Erziehungszeit abgedeckt ist und so angedacht ist. Selbst wenn die Elternzeit nach hinten geschoben wird, da man diese zwischen dem 1. und 8. Lebensjahr nehmen kann, bleibt es gleich.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae, es geht doch auch gar nicht um einen gesetzlichen Anspruch. Es geht um eine Vereinbarung unter Paaren. Und die finde ich halt nicht sonderlich revolutionär. Denn Männer haben die Mütter ihrer Kinder durchaus zusätzlich abgesichert, wenn sie es sich leisten konnten. Das ist keine neue Idee, man muss es sich nur leisten können.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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