Bedarfsgemeinschaft mit getrennter Nebenkostenabrechnung?

vom 08.11.2017, 13:32 Uhr

A und B beziehen Grundsicherung vom Amt, da beide krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig sind. Bisher waren sie beide nur zeitweise arbeitsunfähig. Nun ist A seit Oktober 2017 jedoch dauerhaft arbeitsunfähig geschrieben worden. Das bedeutet, dass das Geld für die Grundsicherung für ihn nun aus einem anderen Topf bezahlt wird als für B. Der Sachbearbeiter in der Behörde bleibt aber der gleiche.

Der Sachbearbeiter muss nun für A und B getrennte Bescheide erstellen. Aufgrund des Programmes zur Bescheiderstellung muss er etwa nun von Hand die Bedarfsgemeinschaft und die sich daraus ergebenden Abzüge eintragen. Als die beiden die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 einreichten, stellte ihn das vor große Probleme, denn das Programm lässt nicht zu, dass dieselbe Nebenkostenabrechnung für zwei verschiedene Personen erfasst wird.

Er verlangt deshalb von A und B, dass sie für 2017 getrennte Nebenkostenabrechnungen einreichen. Als sie meinten, dass er die Nebenkostenabrechnung doch einfach halbieren sollte und für jeden die Hälfte nehmen sollte, lehnte er dies ab. Das lasse das Programm nicht zu, da es ja dieselbe Nebenkostenabrechnung bleibe.

A und B stehen nun vor dem Problem, dass sie nicht wissen, wie sie eine getrennte Nebenkostenabrechnung einreichen sollen. Der Vermieter weiß es auch nicht und lehnt dies aufgrund des Mehraufwandes auch ab. A und B kamen schon auf die Idee, eine Liste zu führen, wer wann in einem Zimmer sei und wie hoch die Heizung eingestellt sei. Und wer wann wie viel Müll verursacht habe. Zudem nutzt A immer den Aufzug, B jedoch so gut wie nie.

Doch all diese Ideen sind ja nur verrückt und ergäben auch keine ordnungsgemäße Abrechnung. Habt Ihr eine Idee, wie ein zusammen lebendes Paar getrennte Nebenkostenabrechnungen einreichen kann? Habt Ihr dies schon einmal gehört, dass dies vom Amt gefordert wird? Gibt es dazu irgendwelche Literatur o.ä., wo man etwas dazu nachlesen kann?

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der gute Mann im Amt scheitert an der Tatsache, dass ihr eben keine Bedarfsgemeinschaft mehr seit. Die Bedarfsgemeinschaft gibt es nur bei Arbeitslosengeld 2. Ihr seid nun in der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung und mutiert ihr zur Haushaltsgemeinschaft. Da gelten andere Regeln zum Einkommen der Mitbewohner.

Allerdings ist das kein Grund, um so ein Theater zu machen. Denn auch bei einer Haushaltsgemeinschaft teilt man die Abrechnung einfach. Da ist der Sachbearbeiter zu doof. Der soll sich einfach mal sein Programm erklären lassen.

» cooper75 » Beiträge: 13412 » Talkpoints: 516,00 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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