Wasserzähler in Mietwohnung selber einbauen lassen
Frau K. Ist 2015 in eine eigene Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gezogen. Das Haus ist schon recht alt, aber die meisten Wohnungen sind saniert. Allerdings sind alle Wohnungen unterschiedlich ausgestattet. Manche Wohnungen haben eine Badewanne, andere Wohnungen haben nur eine Dusche. In manchen Wohnungen kann eine Waschmaschine angeschlossen werden. Für alle Mieter besteht außerdem aber noch die Möglichkeiten, die Waschmaschinen im Keller zu benutzen, die aber alle schon älter sind.
Was aber alle Wohnungen gemeinsam haben, ist die fehlende Wasseruhr. Es gibt nur einen Wasserzähler für den Gesamtverbrauch im Haus und der Vermieter errechnet nach der Personenzahl die Wasserkosten pro Haushalt.
Frau K. ist oft länger nicht zu Hause. Ihre Wäsche wird von ihrer Mutter gewaschen. Außerdem hat sie eine der Wohnungen, die nur mit Dusche ausgestattet ist. Die Nebenkostenabrechnungen von 2015 und 2016 empfand Frau K. als sehr hoch. Wobei die Rechnung durchaus aufgeht, wenn alle Kosten durch die Anzahl der Bewohner geteilt werden. Trotzdem fühlt sich Frau K. ungerecht behandelt. Wie sie mittlerweile weiß, ist diese Abrechnungsmöglichkeit durchaus rechtlich möglich.
Ein Freund von Frau K. ist Gas-Wasser-Installateur. Dieser sagt, es sei kein Problem einen Wasserzähler einzubauen. Er würde das für Frau K. auch machen und nur den Materialpreis haben wollen. Aber darf Frau K. einfach einen eigenen Wasserzähler einbauen lassen? Darf sie die mit dem eigenen Wasserzähler ermittelten Werte an den Vermieter weitergeben, damit sie demnächst weniger Nebenkosten zu zahlen hat?
Ich würde sagen, dass die Frau K. sich jederzeit einen Wasserzähler auf ihre Kosten in ihre Mietwohnung einbauen lassen kann. Schlimmstenfalls müsste sie diesen bei Auszug aus der Wohnung eben wieder zurückbauen. Und mit welcher Begründung sollte ihr es denn der Vermieter verbieten?
Aber ich würde erstmal keinerlei Werte an den Vermieter weitergeben und die des Vermieters abwarten und dann miteinander vergleichen. Intervenieren kann man dann ja immer noch, wenn der Wasserverbrauch zu hoch abgerechnet wurde.
Frau K. kann sich sicher den Zähler einbauen lassen, aber über die Art der Abrechnung entscheidet der Vermieter. Und wenn der nach Personen oder anhand der Wohnfläche abrechnet, dass sind ihre Messergebnisse vollkommen unerheblich. Da müsste man dann schon den ganzen Mietvertrag ändern.
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