Sind Studentenwohnheime generell auf zwei Jahre befristet?
Meine Universität stellt Studentenwohnheime zur Verfügung, wie das wohl sicherlich die meisten Universitäten tun. Allerdings ist es hier so, dass die Wohnheime immer nur auf zwei Jahre befristet sind. Begründet wird das damit, dass alle Studenten die Möglichkeit haben sollen, günstig in einem solchen Studentenwohnheim untergebracht zu werden.
Besonders günstig ist es im Vergleich zu den Mietpreisen in meiner Stadt aber gar nicht. Viele Studenten fühlen sich durch die Befristung auf zwei Jahre abgeschreckt. Für den Bachelor braucht man mindestens drei Jahre und müsste so nochmals umziehen. Gibt es in eurer Stadt auch diese Befristung auf zwei Jahre? Oder kann man auch sein komplettes Studium über in einem solchen Studentenwohnheim verbringen? Findet ihr die Befristung sinnvoll?
Bei uns in der Stadt gab es auch diverse Angebote für Studentenwohnheime, die auf zwei Jahre befristet waren. Ich fand das ebenfalls abschreckend, wenn man schon vorher weiß, dass es länger als zwei Jahre dauern wird. Letztendlich gab es aber auch welche ohne diese Frist, ich würde also nicht sagen, dass es normal ist, diese Wohnheime generell für diesen Zeitraum befristet zu vermieten.
Bei meiner Uni gab es früher keine Befristungen für die Wohnheime, zumindest nicht auf eine bestimmte Jahres-, Monats- oder Semesterzahl bezogen. Die Befristung lag da im Studium, sprich wenn man sein Studium abgeschlossen oder abgebrochen hatte, dann hat man auch das Anrecht auf die Wohnung im Wohnheim verloren. Das finde ich auch absolut in Ordnung, denn Studentenwohnheime sollten auch Studenten vorbehalten sein.
Die Befristung auf zwei Jahre kenne ich so gar nicht, was mir wohl bekannt ist, das man mit Einführung des Bachelors angefangen hat, die Wohnheime nur noch für 6-8 Semester Wohnzeit zu befristen. So hat meine Uni das damals auch umgestellt, für den Master konnte man sich dann aber erneut auf eine Wohnung im Wohnheim bewerben, die Aussichten waren aber eher schlecht, da man Bachelor Studenten bevorzugt hat oder eben Masterstudenten, die aus einer anderen Stadt zugezogen sind, dann diejenigen die Masterstudenten die nicht vorher im Wohnheim gewohnt haben und nur wenn dann noch Wohnungen frei waren, wurden die Bewerbungen von Masterstudenten berücksichtigt die vorher schon im Wohnheim gewohnt haben. So hat man auch eine gewisse Chancengleichheit geschaffen, das gerade Ortsfremde und Neuzugänge priorisiert wurden.
Meine Universität stellt Studentenwohnheime zur Verfügung, wie das wohl sicherlich die meisten Universitäten tun. Allerdings ist es hier so, dass die Wohnheime immer nur auf zwei Jahre befristet sind.
Auf den Seiten des Studierendenwerkes deiner Stadt ist eine Befristung von 6-8 Semestern angegeben und das für alle Studentenwohnheime die diesem Verbund angehören, von zwei Jahren konnte ich da nichts lesen. Die Wohnheime die anderen Trägern angehören können natürlich andere Regelungen haben.
Das kann man so nicht pauschal sagen finde ich. Da, wo ich studiert habe, war es üblich, dass die Studentenwohnheime direkt auf fünf Jahre befristet waren, sodass man sicher sein konnte, die nächsten fünf Jahre keine andere Unterkunft suchen zu müssen. Fünf Jahre finde ich schon sehr großzügig, denn da ist man ja innerhalb der Regelstudienzeit mit Bachelor und Master theoretisch fertig.
Wenn man länger braucht muss man halt woanders noch eine andere Unterkunft suchen, was aber auch kein Problem ist. Man musste übrigens auch früher ausziehen, wenn man das Studium dann abgebrochen oder abgeschlossen hat, der Anspruch auf die Wohnung ist erloschen, sobald meine keine geforderte halbjährliche Studienbescheinigung mehr einreichen konnte.
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