Wie würdet Ihr U-Bahn Schubser anklagen?

vom 24.10.2017, 09:53 Uhr

Am Wochenende gab es in meiner Heimat eine offenbar unschöne Szene. Das heißt, dass eine ältere Dame einen mittel alten Mann angesprochen hat, weil diese sich rotzend am Essener U-Bahn Hof daneben benommen hatte. Dieser fand offenbar diese Ansprache gar nicht gut und hat sich bereits bedrohlich der Frau gegenüber geäußert.

Dies könnt Ihr im folgenden Artikel einsehen. Kurze Zeit später, hat der Täter die Dame ins Gleisbett gestoßen, wo Zeugen sie herausziehen konnten.

Der Mann wurde nun vom Essener Amtsgericht wegen versuchten Totschlags nun in Untersuchungshaft gesteckt. Doch genau das ist es, was mich ein wenig mit Euch in Diskussionslaune bringt. Ich verweise allerdings darauf, dass wir keine Richter & Co sind, sondern hier nur unsere Meinungen austauschen wollen.

Doch ist es nicht so, dass ich als „Schubser“ im Wissen bin, eine U-Bahn würde das Opfer töten und es somit billigend in Kauf nehme? Wäre das dann nicht ein versuchter Mord? Wie würdet Ihr solche U-Bahn Schubser verurteilen, wenn Ihr dürftet oder welches Gesetz sollte hier Eurer Meinung nach zur Anwendung kommen?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Versuchter Totschlag scheint mir hier schon der richtige Begriff zu sein. Mord wird es genannt, wenn bestimmte Motivationen für die Tat vorliegen, etwa Habgier. Totschlag nennt man es, wenn diese Motive nicht vorliegen, sich der Täter aber bewusst war, dass die Aktion zum Tode führt. Selbst wenn der Totschläger nicht geplant hat, die andere Person zu töten, solange er wusste, dass die Tat oder die entstandenen Verletzungen dazu führen können, ist es trotzdem Totschlag. Von den Begriffen her müsste das Schubsen auf das Gleis als versuchter Totschlag bezeichnet werden.

» Schneeblume » Beiträge: 3095 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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