Ablauf und Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens

vom 21.10.2017, 22:58 Uhr

Hat man Forderungen gegen eine Person oder auch gegen eine Firma, die ignoriert und nicht beglichen werden, so kann man ja wohl auch ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang setzen. Aber wie gestaltet sich denn solch ein Mahnverfahren und welcher Voraussetzungen bedarf denn ein solches? Muss ein gerichtliches Mahnverfahren unbedingt von einem Anwalt beantragt werden oder kann man das auch als Privatperson in Gang setzen? Mit welchen Kosten ist denn ein gerichtliches Mahnverfahren verbunden?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Man muss eine berechtigte Forderung nachweisen können. Diese Forderung muss im Zweifel einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Ob man als Privatmann ein Mahnverfahren einleiten kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Es muss auf jeden Fall nicht von einem Anwalt durchgeführt werden. Viele Mahngerichte haben zwischenzeitlich die Möglichkeit eingerichtet, das man ein Mahnverfahren Online einreichen kann.

Rechnungen und sonstige Belege kann man beifügen, sollte man also am Rechner als PDF zur Verfügung haben. Die Kosten halten sich in Grenzen. Eine Forderung über mehr als 6000,- Euro hat z.B. 92 Euro Gebühren gekostet. Die Erfolgsquote hält sich allerdings ebenso in Grenzen. Wenn man als Geschäftsmann wirklich Geld von einem Kunden zu bekommen hat, dann führt aber im Prinzip kein Weg an dem Mahnverfahren vorbei.

Wenn der säumige Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Zustellung des Mahnbescheides widerspricht, dann bekommt man einen s.g. Titel. Mit diesen Titel kann man einen Gerichtsvollzieher beauftragen das Geld einzufordern. Auch Inkasso Unternehmen können mit einem Titel erfolgreicher arbeiten als ohne.

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» t2btiger » Beiträge: 6 » Talkpoints: 1,51 »


Jeder kann das selbst machen und braucht keinen Anwalt dafür. Den Antrag kann man einfach Online ausfüllen oder auch als Papierform und an das zuständige Amtsgericht schicken. Liegt der Streitwert über 5000 Euro, dann ist ein Landgericht dafür zuständig, darunter immer das Amtsgericht in dem der Schuldner auch seinen Wohnort hat.

Man braucht für den Antrag zum stellen nicht mal eine berechtigte Forderung, soweit ist das ganze falsch. Allerdings wird man im weiteren Verlauf des Verfahrens mit einer unberechtigten Forderung nicht standhalten können und das ganze eingestellt oder gar abgewiesen. Für das Einreichen braucht man nur den Vordruck, keine Nachweise oder ähnliches. Das kommt erst dann zum tragen, wenn es in das streitige Gerichtsverfahren geht und die mündliche oder schriftliche Anhörung erfolgt.

Die 2 Wochen die hier genannt worden sind, sind ebenfalls falsch. Fristen sind gesetzlich festgelegt. Von der Postaufgabe bis zur Bekanntgabe sind es drei Tage, darauf folgen dann weitere 10 Tage um zu reagieren ob man der Forderung zustimmt oder sie bestreitet. Auch da muss noch nichts begründet werden, ein Kreuz auf dem Beiliegenden Formular reicht aus was man als Antwort schickt. Danach wird der Antragsteller aufgefordert binnen eines Monats sich zu überlegen ob er in das streitige Gerichtsverfahren gehen möchte und wenn ja, dann muss er das auch schriftlich oder mündlich darlegen. Danach hat der gegen den die Forderung gerichtet ist, nochmals einen Monat Zeit seine Version zu schildern und erst wenn das geschehen ist, kommt es zu einem Urteil oder eben auch keinem. Darüber hinaus kann man den Antrag auch zurück ziehen wenn man z.B. sich geeinigt hat mit einem Vergleich.

Inkassounternehmen die seriös sind, arbeiten gar nicht ohne einen entsprechenden Vollstreckungstitel der auch gleichzeitig das Urteil ist. Alles andere ist unzulässig und wozu dann ein Inkasso beauftragen? Selbst einen Gerichtsvollzieher anschreiben und damit beauftragen kostet weniger, macht nicht viel Aufwand und dieser fordert auch keine Prozente des erfolgreich gepfändeten Geldes oder Geldeswertes. Kosten die dadurch entstehen, werden ebenfalls per Entschluss dann festgelegt wer diese tragen muss und wenn man im Antrag sein Kreuz richtig gesetzt hat, dann kommt das zzgl. den Zinsen immer auf die Schulden mit oben drauf und ist hinterher beim Gläubiger wieder zu holen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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