Ohne Bestrafung verurteilt werden?
In den Medien ist vermehrt von dem Fall die Rede, wo sechs tote Jugendliche in einer Gartenlaube aufgefunden worden waren. Der Vater der Tochter, die ihren 18. Geburtstag feiern wollte, hatte wohl einen Stromgenerator falsch eingestellt. Nun wird darüber spekuliert, ob der Vater überhaupt verurteilt werden wird, denn es wäre ja schon Strafe genug, an so einem Unglück Schuld zu sein und das ganze Leben damit zu kämpfen zu haben.
Ich wusste gar nicht, dass das geht, also dass man zwar verurteilt wird, aber nicht bestraft. Wie meint ihr, wird das ausgehen? Wird der Vater tatsächlich verurteilt werden? Oder meint ihr, dass seine Schuld an dem Unglück Strafe genug ist? Wie würdet ihr als Richter entscheiden und warum?
Der Vater hat ja in diesem Fall, schon eine Straftat begannen in dem er schlicht und einfach den Generator falsch angeschlossen hat. Dies zählt zur, einer versuchten Tötung beziehungsweise Mord und ist strafbar laut Deutschen Gesetz. Dabei ist es, egal ob es ein versehen war oder Absicht war. Denn das spielt im einen Verfahren keine Rolle und da sieht das Gesetz leider keine Reue.
Ich denke schon, dass es vom Vater absichtlich war, dass der Generator die Personen getötet hat. Denn normal lässt sich ein Gerät nicht einschalten, wenn es einen Schaden hat. Da muss schon irgendetwas vorgefallen sein, dass dies so geschehen ist und sicher war das Gerät manipuliert gewesen.
GI KA hat geschrieben:Der Vater hat ja in diesem Fall, schon eine Straftat begannen in dem er schlicht und einfach den Generator falsch angeschlossen hat. Dies zählt zur, einer versuchten Tötung beziehungsweise Mord und ist strafbar laut Deutschen Gesetz. Dabei ist es, egal ob es ein versehen war oder Absicht war. Denn das spielt im einen Verfahren keine Rolle und da sieht das Gesetz leider keine Reue.
Es war weder versuchte Tötung noch Mord, zu Mord gehört eine Absicht und der Vater wollte seine zwei Kinder und die vier Freunde sicherlich nicht ermorden, es war der Geburtstag eines der Kinder. Mord ist dann gegeben, wenn man quasi die Tötung plant und nicht, wenn es aus versehen passiert. Was so oder so auch schlimm genug ist. Wenn dann ist das hier fahrlässige Tötung,
Ich denke schon, dass es vom Vater absichtlich war, dass der Generator die Personen getötet hat. Denn normal lässt sich ein Gerät nicht einschalten, wenn es einen Schaden hat. Da muss schon irgendetwas vorgefallen sein, dass dies so geschehen ist und sicher war das Gerät manipuliert gewesen.
Hast du von diesem Fall überhaupt etwas mitbekommen? Das Gerät war weder manipuliert, falsch eingestellt, noch falsch angeschlossen oder sonst irgendwie defekt. Es war ein Stromgenerator der im Außenbereich aufgestellt werden muss, der Vater hat ihn aber in einem Nebenraum des Partyraumes aufgestellt und auch eine entsprechende Lüftung dazu gebaut. Diese Lüftung ist ausgefallen und das geruchslose Kohlenmonoxid hat sich in dem kleinen Gebäude und damit auch in dem Raum wo die 6 Jugendlichen gefeiert haben ausgebreitet. Der Vater wollte das es die Kinder warm haben und hat durch das aufstellen im Innenraum einen fatalen Fehler gemacht.
Ich finde es schon echt eine absolute Frechheit da mal eben einen Vorsatz und Absicht zu unterstellen.
Es gibt in Deutschland die Möglichkeit von einer Bestrafung abzusehen, wenn das Leid des Täters schon zu groß ist und das ist in diesem Fall ja eigentlich durchaus gegeben. Er hat zwei seiner Kinder verloren und weitere vier Freunde der Kinder, die dieser Mann ja ebenfalls kannte sind gestorben und das durch einen ganz dummen Fehler und damit muss er leben. Er wird sich diesen Fehler nie in seinem Leben verzeihen können, soviel ist sicher. Aus einer eigentlich guten Absicht ist ein tragisches Schicksal entstanden, damit muss ein Mensch erstmal zu Recht kommen können. Daran zerbricht fast jeder Mensch.
Ob das aber wirklich auch vom Gericht so gesehen wird, das vermag ich nicht zu beurteilen und das will ich auch nicht, denn zumindest von zwei verstorbenen Kindern sind auch die Eltern über die Nebenklage in dem Prozess involviert. Ich fände es auch ehrlich gesagt falsch und irgendwie pietätlos darüber zu urteilen, denn keiner von uns kennt alle Details und kann z.B. auch abschätzen ob der Mann psychisch überhaupt noch in der Lage wäre eine Strafe anzutreten oder ob er unter Umständen sogar bereits Suizid gefährdet ist.
Er wird für die erwiesene Fahrlässigkeit in jedem Fall verurteilt werden, weil diese ja unstrittig bewiesen ist und auch von ihm nicht bestritten wird. Es kommt hier darauf an, ob das Strafmaß bei dieser Angelegenheit überhaupt noch eine Bewährungsstrafe zulässt.
Auch eine Strafe zur Bewährung ist eine Bestrafung, nur nicht ganz so drastisch, wenn sich der Bestrafte in der Bewährungszeit nichts zu schulden kommen lässt. Im vorliegenden Fall finde ich auch nicht, dass der Vater schon genug bestraft ist.
Man darf nicht vergessen, dass er auch Leid über die Familien der anderen Kinder gebracht hat, die nicht von ihm sind. Das kann man schlecht gegeneinander aufrechnen und auch wenn es sicherlich berücksichtigt werden wird, dass er mit der fahrlässigen Tötung der eigenen Kinder wird leben müssen, kommen eben die anderen Opfer auch noch in die Berechnung des Strafmaßes.
Einen Vorsatz kann man da nicht unterstellen, wohl aber die billigende Inkaufnahme. Das ist zwar kein Vorsatz im Sinne einer geplanten Tötung, wohl aber kann man von einem Vorsatz sprechen, dass diese als Möglichkeit in Kauf genommen wurde. Alles in allem ist das ein tragisches Unglück, welches so nicht hätte eintreten müssen, hätte der Vater anders gehandelt.
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