Voraussetzung für Kostenübernahme von Hospizaufenthalt
Ich habe mal im Fernsehen gehört, dass es nicht immer so ist, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, wenn jemand unheilbar krank ist und zum Sterben in so eine Einrichtung gehen möchte. Welche Voraussetzung bedarf es, damit ein Hospizaufenthalt bezahlt wird? Was zahlt die Kasse in der Regel? Für wie lange wird gezahlt? Setzt die Krankenkasse voraus, wie lange so ein Aufenthalt dauern sollte oder darf? Was ist, wenn man von beispielsweise 3 Monaten Lebensdauer ausgeht und der Kranke doch länger lebt? Was muss man machen, damit ein Hospizaufenthalt auch von der Krankenkasse gezahlt oder zumindest bezuschusst wird?
Eigentlich ist es übersichtlich. Die Einweisung in ein Hospiz kann nur der Hausarzt oder der behandelnde Arzt im Krankenhaus ausstellen. Der Patient muss an mindestens einer lebensbedrohlichen Erkrankung leiden und komplett ausgehandelt sein. Sprich es darf keine weitere Behandlung im Krankenhaus mehr anstehen. Platt gesagt, es ist nichts mehr zu machen. Man kann nur noch Beschwerden lindern und auf den Tod warten.
Kann dann die notwendige Pflege nicht zuhause bewältigt werden und der Arzt würde die Einweisung vornehmen, stellt man einen Antrag bei der Krankenkasse. Stimmt die zu, übernehmen Krankenkasse und Pflegekasse den Großteil der Kosten. Für den Rest kommt der Träger der Einrichtung auf. Der Patient und seine Angehörigen müssen nichts bezahlen. Damit ist auch die spätere Trauerbegleitung abgedeckt.
Jetzt kommen allerdings die Haken. Stirbt der Betroffene nicht schnell genug, verweigert die Krankenkasse unter Umständen die weitere Kostenübernahme und fordert zum Umzug zurück nach Hause oder ins Pflegeheim auf. Wie schnell so etwas passiert, das hängt von der Krankenkasse ab. Normalerweise wird die Kostenübernahme immer für vier Wochen bewilligt und danach wird die Situation neu beurteilt. Im Durchschnitt verbringen Menschen 21 Tage im Hospiz. Aber bei manchen sind es nur wenige Tage, bei anderen dauert es Monate. Privat Versicherte sind im Nachteil, denn nicht jede private Krankenversicherung deckt den Aufenthalt im Hospiz ab.
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