Nur Abmahnung trotz Burkaverbot?
Wie ihr ja sicherlich mit bekommen haben dürftet, herrscht nun seit neustem in Österreich ein Burkaverbot. Dies verbietet also die totale Verschleierung aber auch zum Beispiel den Mundschutz der Asiaten, die ebenfalls auf das Verbot hingewiesen werden mussten.
Sobald das Flugzeug verlassen wird, werden dann Folder in Österreich ausgeteilt. Auch werden die Leute an der Grenzkontrolle nochmals darauf hingewiesen, dass in Österreich Burkaverbot herrscht. Wenn sich jemand weigert, die Verschleierung abzunehmen, wird er zurückgewiesen und darf nicht einreisen.
Weil die Frauen einsichtig gewesen sind und anstandslos die Verschleierung abgenommen haben, wurden bei uns in Zell am See bei einer Flughafenkontrolle die Touristen lediglich ermahnt. Was haltet ihr davon? Ich meine, ich hoffe, dass es auch dabei geblieben ist, dass sich die Frauen auch weiterhin nicht verschleiern. Es ist ja wirklich so, dass sich da jeder verschleiern könnte, auch ein Mann beispielsweise und dann eine Entführung oder ein Missbrauch einfach schwer nach zu verfolgen ist.
Findet ihr es richtig, dass man die Personen nur abmahnt oder sollte man gleich eine Strafe verhängen? Immerhin muss ich mich ja vorher über die Gesetze, die in einem Land herrschen informieren, und mich anpassen. Ich kann auch nicht sagen, ach das habe ich nicht gewusst. Und das Verbot ist doch wohl überall mehr als publik geworden.
Warum soll man mehr tun als die Touristen zu ermahnen? Glaubst du denn das ein Bußgeldbescheid im hintersten Dorf von Afghanistan überhaupt ankommt? Was macht man bei euch in Österreich eigentlich als Skifahrer? Muss man sich da jetzt die Nase abfrieren lassen, weil man keine Skimasken mehr tragen darf?
Tja, wer in unser Land kommt, muss sich an unsere Sitten halten. Ich denke nicht, dass du Sternenbande, falls du Kinder hast, erfreut wärst, wenn dein Kind entführt würde von einem oder einer die vollverschleiert ist. Und dies wäre aber möglich, wenn man kein Burkaverbot machen würde.
Auch andere Straftaten können schlecht geahndet werden, wenn man nicht weiß, wer sich dahinter verbirgt. Ich mit meiner Aufsichtspflicht in einer Kindereinrichtung- mir stellen sich die Haare zu Berge, wenn ich das Kind einfach jemandem mitgeben würde und nicht genau weiß, wer sich dahinter verbirgt. So etwas geht einfach nicht und das Verbot hat für mich Hintergründe und macht auch Sinn.
Mit dem Skifahren hat das überhaupt nichts zu tun. Denn wenn es die Außentemperaturen oder Umstände erfordern, dann ist das Tragen von Schutzkleidung sehr wohl möglich und auch erwünscht. Man muss sich eben die Umstände ansehen.
Es scheint mir, als hätten sich viele hier noch nicht mit dem Gesetz auseinander gesetzt. Vielleicht sollte man sich genauer informieren, bevor man Länder und deren Gesetze verurteilt und ins Lächerliche zieht!
Das Burkaverbot ist recht umstritten, da ist eine Abmahnung bei einmaligem Verstoß meiner Meinung nach angebracht. Viele andere Gesetze und Regelungen sind auch bekannt und werden bei erstmaligem Verstoß dennoch zunächst nur mit einer Abmahnung bestraft. Direkt Strafen wie Geldbuße zu verhängen ist doch ein wenig übertrieben, zumal der Vorwand von mangelnder Sicherheit aufgrund der Verschleierung doch eher vorgeschoben ist.
@Crispin: Vorgeschoben? Stelle dir einmal vor du arbeitest in einer Kinderbetreuung und du darfst die Kinder nur den Eltern mitgeben. Wenn andere Personen als die Eltern auftauchen braucht es die Unterschrift der Eltern. Nun haben wir einen sehr hohen Migrantenanteil von fast 80 Prozent, was sicher nicht übertrieben ist, da du in einer größeren Stadt arbeitest, sagen wir einmal Wien.
So, nun kommen andauernd verschleierte Menschen daher, von denen nur die Augen ersichtlich sind. Nicht einmal diese, da man nicht einmal die Augen gut erkennen kann. Nun gibst du das Kind jemandem mit, der gar nicht der Vater oder die Mutter des Kindes ist. Ich muss dir nicht sagen, was da los ist, wenn etwas passiert und wer hier zur Verantwortung gezogen werden kann, oder? Also so ganz an den Haaren herbei gezogen finde ich das nun nicht.
Wie viele Fälle gab es denn bislang in Österreich wo Kinder von Burkaträgern entführt wurden? Soweit ich weiß trugen Wolfgang Priklopil und Josef Fritzl keine Burka als sie kleine Kinder entführten...
Wie viele deiner Kindergartenkinder werden denn tatsächlich von Burkaträgern abgeholt? Und wie viele der Kinder tauchen danach nicht mehr auf? Wo liegt das Problem darin sich dann eben einen Ausweis zeigen zu lassen?
Mit dem Skifahren hat das überhaupt nichts zu tun. Denn wenn es die Außentemperaturen oder Umstände erfordern, dann ist das Tragen von Schutzkleidung sehr wohl möglich und auch erwünscht. Man muss sich eben die Umstände ansehen.
Dann müsste es ja im Winter bei euch vermehrt zu Kindesentführungen kommen. Das wäre dann noch ein Grund mehr zum Skifahren doch lieber woanders hin zu fahren.
ich persönlich würde eine Übergangsfrist begrüßen in der lediglich Verwarnungen ausgesprochen werden. Ist diese Frist vorbei, wird das Gesetz durchgesetzt und auch eine Strafe verhängt.
Ich finde diese Diskussion über die Burka an sich überhaupt nicht zielführend. Sie wirkt in unseren Kreisen befremdlich, symbolisiert Ausgrenzung und Abschottung und dennoch wird das Verbot immer wieder in Frage gestellt. Gesetze sind da um umgesetzt zu werden, jede Frist bis zur vollständigen Umsetzung ist guter Wille.
@RavenThunder: Ich bin auch deiner Meinung. Und das mit dem Skifahren ist einfach lächerlich. Ich gehe ja nicht Skifahren um eine Kindesentführung zu machen. Heutzutage braucht man wirklich ein gutes Gehalt um sich Skifahren leisten zu können. Da würde ich mir glaube ich vorher eine Burka anziehen und dann bequem und kostenlos ein Kind entführen.
Nein Spaß bei Seite. Ich finde diese Diskussion auch nicht zielführend. Gesetze sind da, um umgesetzt zu werden und fertig. Der Staat hat sich etwas dabei gedacht und das hat sicher auch Gründe. Und wenn man im Sozialbereich tätig ist, dann bekommt man dies auch hautnah mit und kann es nachvollziehen. Und ja, es hat durchaus schon Probleme mit den Burkas gegeben.
Es gab einen Fall in Wien, wo eine vollverschleierte Frau ein Kind abholen wollte und am Schluss hat sich heraus gestellt, dass diese das Kind gar nicht abholen hätte dürfen. Auch wenn nichts passiert wird hier ein Verfahren eingeleitet wegen Verletzung der Aufsichtspflicht durch Schutzbefohlene.
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