Steuerliche Auswirkungen von Nebentätigkeit
Ich denke darüber nach, zusätzlich zu meinem Hauptberuf noch irgendeine Nebentätigkeit aufzunehmen. Ich weiß, dass ich das meinem Arbeitgeber mitteilen muss und auch, dass dieser nur aus guten Gründen ablehnen kann. Was ich nicht so genau weiß, ist, wie sich die Nebentätigkeit auf Steuern und Sozialabgaben auswirkt. Tut sie das nur dann, wenn ich mehr als 450 € im Monat damit verdiene?
Vor allem ganz wichtig: Kann es passieren, dass mein Hauptarbeitgeber *mehr* Sozialabgaben für mich abführen muss (d.h. über seinen Arbeitgeberanteil) als es der Fall wäre, wenn ich keine Nebentätigkeit ausübe? Oder umgekehrt, kann es sein, dass der Nebenarbeitgeber und ich Abgaben zahlen müssen, die wir nicht abzuführen hätten, wenn der Hauptjob nicht wäre? Beides wären durchaus Gründe für mich, es lieber nicht zu machen.
Ich befinde mich momentan in der Ausbildung und musste mich mit diesem Thema auch auseinandersetzen, da ich einen Minijob habe. Wie du schon gesagt hast, musst du deinen Arbeitgeber fragen. Dein Arbeitgeber muss keine zusätzlichen Steuern oder Ähnliches bezahlen. Bis 450 Euro kannst du steuerfrei verdienen.
Warum sollte dein Arbeitgeber auf einmal mehr abführen, nur weil du anderweitig noch arbeitest? Die Abgaben richten sich nach dem Bruttoeinkommen und unterliegen dort einem festen Prozentsatz der abgeführt werden muss.
Für den Nebenjob gibt es ganz einfache Regeln. Grundsätzlich ist dieser Steuerfrei wenn es unter oder bis genau 450 Euro sind. In der Tat kann man das aber auf zwei Methoden anmelden, einmal mit der pauschalen Lohnsteuer von 2% die der Arbeitgeber der Nebentätigkeit über die Minijobzentrale abführt, oder er besteuert nach den Merkmalen die beim Finanzamt hinterlegt sind. Das ist eine Frage der Anmeldung und da sind dann auch nur die Lohnsteuerklassen 1-4 bis maximal 450 Euro Steuerfrei. Sozialabgaben müssen geleistet werden vom Arbeitgeber, der Arbeitnehmer kann sich von der Rentenversicherungspflicht bzw. seinem Arbeitnehmeranteil befreien lassen auf Antrag.
Verdienst du dagegen mehr als 450 Euro, dann ist es auch nicht mehr Steuerfrei sondern das komplette Nebeneinkommen wird in der Lohnsteuerklasse 6 behandelt und da zählen persönliche Merkmale rein gar nichts, es wird weder auf Entlastungsbeiträge noch persönliche Lebensverhältnisse Rücksicht genommen, sondern pauschal mit 30% besteuert. Sozialabgaben werden darüber hinaus ebenfalls fällig und dann bist du mit einer pauschalen Lohnsteuer von 2% ebenfalls nicht mehr mit dabei, sondern wirst eben nach den steuerlichen Merkmalen der 2. Lohnsteuerkarte und damit Klasse 6 besteuert.
Darüber hinaus musst du bei zwei Einkommen auch so oder so eine Einkommenssteuererklärung abgeben und dort werden dann deine gesamten Einkünfte, aus der Haupttätigkeit und der Nebentätigkeit addiert und davon dann die Entlastungsbeiträge abgezogen und so wirst du am Ende mit dem gesamten Einkommen in das zu versteuernde Einkommen nach Tarif eingruppiert in die progressive Steuer. Wer mehr verdient, der zahlt dann auch mehr von daher solltest du schon darauf achten, wenn du das vermeiden möchtest, dich auch an die Grenzen zu halten oder dir das ganze vorher mal auszurechnen ob es sich dann überhaupt noch rentiert mit dem Nebenjob.
So oder so, mit einem Nebenjob kannst du deinen Anspruch aus der gesetzlichen Rente minimal steigern, da auch der Arbeitgeber für dich einzahlen muss und wenn du selbst deinen Arbeitnehmer Anteil noch aus der eigenen Tasche mit drauf legst, dann noch ein wenig mehr. Kommt auch drauf an, wie lange du das machen möchtest und machst, aber für ein paar Monate ist das eher ein Tropfen auf den heißen Stein neben einem Hauptjob, ist dieser irgendwann ggf. mal weg dann kannst du damit eventuell auch deine Anwartschaftszeit erfüllen mit der doppelten Nebentätigkeit.
Im übrigen melden die meisten Arbeitgeber mit der pauschalen 2% Lohnsteuer mit an, da es einfacher ist für sie und weniger Aufwand bedeutet. Nur davon bekommen die Arbeitnehmer selten etwas mit oder wissen überhaupt von der Regelung. Will man diese vermeiden, dann darf der Arbeitgeber für jeden Minijobber jedes Jahr genauste Informationen an das Finanzamt liefern, dazu monatlich überweisen, berechnen und abführen und wer das nicht kann, der beschäftigt dazu noch einen Steuerberater der ebenfalls kostet. Darum gehen viele auf die 2% Pauschalsteuer, und machen das eben nicht selbst mit dem Aufwand.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Sorae! Du hast recht, ich hatte nicht daran gedacht, dass ja nur der Lohnsteuersatz progressiv ist (und eben nicht auch die Sozialabgaben). Um es noch ein bisschen komplizierter zu machen: Wie ist es, wenn man einen Hauptjob, einen Nebenjob und dann noch weitere Einnahmen aus kurzfristiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit in geringem Umgang hat?
Sind die letzteren beiden noch einmal ganz eigene Schubladen oder muss ich aufpassen, dass alles zusammen (Nebenjob, kurzfristige Beschäftigung und Selbstständige Tätigkeit) nicht die 450 € überschreitet? Ich hoffe ich überfrage dich (oder andere) nicht, aber du hast das so schön erklärt, vielleicht hast du darauf ja auch eine ausführliche Antwort.
Daran ist nichts kompliziert, du musst es nur strikt trennen. Eine selbstständige Tätigkeit hat mit einem 450 Euro Job oder auch einer kurzfristigen Beschäftigung rein gar nichts zu tun. Es sind Einnahmen die angegeben werden müssen in der Steuererklärung und diese werden auch komplett besteuert. Arbeitgeber gibt es dort nicht mit seinen Anteilen, dafür ist man selbst zuständig in der Form der Absicherungen und Versicherungen, wenn sie denn notwendig sind und nicht anderweitig abgedeckt sind.
Dann musst du wissen, mit einer Hauptbeschäftigung geht nur ein 450 Euro Job. Mehrere dieser Jobs sind denkbar, wenn keine Hauptbeschäftigung vorliegt. Ansonsten wenn man das macht, dann wird das Einkommen vom Nebenjob B (bei dir kurzfristige Beschäftigung genannt) mit dem Haupteinkommen verrechnet. Damit fallen dort dann die vollen Sozialabgaben an mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anteil, keine Steuerfreiheit abgesehen vom Grundbetrag der Gesamten Einkünfte und unter dem Strich rechnet sich das kaum.
Dazu kommt noch, dass diese kurzfristigen Beschäftigungen auch meistens direkt und pauschal mit 30% Lohnsteuer angemeldet werden. Von diesen 450 Euro gehen dann direkt mal 150 Euro Lohnsteuer im Monat ab. Dazu kommt noch der Arbeitgeberanteil den der Arbeitgeber leisten muss und der Arbeitnehmeranteil im gleichen Umfang. Sprich von den 450 Euro bleiben dir am Ende grob über den Daumen geschlagen 100 Euro übrig, der Rest geht für Lohnsteuer und Abgaben mit drauf. In der Gesamtsteuererklärung werden diese ebenfalls voll mit berücksichtigt und verschieben damit deine Einkünfte auf der Progessionsstufe dann mit nach oben, was auch hier die Folge ist, du zahlst mehr Steuern.
Selbstständige Einkünfte sind wie gesagt etwas anderes und werden auch anders behandelt. Da werden auch nicht stur die Einnahmen besteuert, sondern die Ausgaben für den Betrieb und Erhalt ebenfalls abgezogen, dass ggf. auch ein Verlust dabei heraus kommt. Ob du da nun eine echte Selbstständigkeit nach §18 bist oder auch als Gewerbe eingestuft wirst nach §15 spielt ebenfalls eine Rolle. Ein "echter" Selbstständiger für das Finanzamt, der unterliegt keiner Buchführungspflicht und kann seine Steuererklärung als Einnahme Überschuss Rechnung abgeben. Bist du ein Gewerbebetrieb, dann zahlst du erst einmal noch die Gewerbesteuer mit oben drauf, unterliegst ggf. der Buchführungspflicht wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und dann hast du richtig Spaß und jede Menge Aufwand. Ob sich das dann noch rechnet und lohnt, ist eine ganz andere Frage.
Zusammenfassend kann ich dir sagen, eine Nebentätigkeit mit 450 Euro sind Steuerfrei. Mit Ausnahmen sogar 510 Euro im Monat wie z.B. wenn du bei der Kirche angestellt bist, da gibt es einige wenige Ausnahmen die bis 510 Euro im Monat Steuerfrei verdienen dürfen. Darunter ist kein Problem, verdienst du dagegen dann einen Monat mal mehr als 450 Euro, dann bist du auch wieder direkt mit dabei mit den vollen Sozialabgaben (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung) und auch keiner Steuerfreiheit, abgesehen von dem Grundfreibetrag den jeder erhält in Höhe von ca. 8600 Euro im Jahr (genaue Zahlen müsste ich nun auch erst nachschlagen im Einkommenssteuerhandbuch).
Ob man einen oder mehrere Nebenjobs hat, ist egal, solange das Einkommen aus diesen Minijobs zusammen nicht über 450 Euro im Monat beträgt. Alles andere wird steuerpflichtig. Man muss dazu natürlich ein wenig aufpassen und seine Arbeitszeiten der verschiedenen Jobs gut koordinieren und sich mit den jeweiligen Arbeitgebern gut abstimmen. Viele Arbeitgeber lassen sich auch gar nicht darauf ein, wenn man mit mehreren Nebenjobs bei ihnen arbeiten möchte. Verursacht nur Stress.
Wobei es auch bei den monatlichen grenzen Ausnahmen gibt. Wenn bis zu zweimal im Jahr die 450 Euro überschritten werden und die Summe der Einkünfte aus den Nebenjobs im Jahr nicht mehr als 5400 Euro betragen, werden auch keine weiteren Abgaben fällig. Dies wird z.B. gerne in Urlaubszeiten oder hohen Krankenständen so gemacht, ohne dass der Arbeitnehmer da einen Nachteil hat.
Squeeky hat geschrieben:Ob man einen oder mehrere Nebenjobs hat, ist egal, solange das Einkommen aus diesen Minijobs zusammen nicht über 450 Euro im Monat beträgt. Alles andere wird steuerpflichtig. Man muss dazu natürlich ein wenig aufpassen und seine Arbeitszeiten der verschiedenen Jobs gut koordinieren und sich mit den jeweiligen Arbeitgebern gut abstimmen. Viele Arbeitgeber lassen sich auch gar nicht darauf ein, wenn man mit mehreren Nebenjobs bei ihnen arbeiten möchte. Verursacht nur Stress.
Das war einmal. Sobald eine Hauptbeschäftigung vorliegt die auch versicherungspflichtig ist, dann geht nur einer. Jeder weitere Job wird direkt mit dem Haupteinkommen verrechnet. Das was du hier ansprichst, trifft nur auf Menschen zu die keine Sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben. Da muss man sehr genau differenzieren und nicht einfach etwas daher sagen weil man es mal wo aufgeschnappt hat. Als Quelle kann man sich dazu ebenfalls hier belesen und informieren. Hier wurde im Thread genannt, dass eine Hauptbeschäftigung vorliegt und somit das zur Anwendung kommen würde.
Mit der Koordination alleine ist es nicht getan, es gibt gesetzliche Vorgaben. Kurzfristige Beschäftigungen dürfen nicht über 70 Tage im Jahr dauern, nicht länger als 3 Monate am Stück sein und da ist das Einkommen dann auch egal, selbst wenn es über 450 Euro sind, da hier besondere Abzugsregeln zum gelten kommen. Damit das greift, dürfte keine weitere Nebentätigkeit als 2. ausgeführt werden, da es ansonsten wieder zur Verrechnung mit der Hauptbeschäftigung kommt.
So oder so kann man da nicht machen was man möchte, es gibt gesetzliche Höchstarbeitsgrenzen für Angestellte und darunter fallen auch Minijobber. Diese Grenze darf nicht überschritten werden dauerhaft, Selbstständige betrifft das dagegen nicht. Auch Urlaubstage sind aus jeder Beschäftigung mit dabei und natürlich müssen die Arbeitgeber schon alleine aus Anmeldungsgründen und Steuerlichen Dingen voneinander wissen, auch über diese Dinge wie Arbeitszeiten usw. muss man diese informieren. Führt schnell dazu, dass wenn es zu viel wird die Zustimmung entzogen oder verweigert wird, auch da jeder Arbeitgeber an die gesetzlichen Zeiten gebunden ist die hier in der Gesamtsumme zum tragen kommen. Das ist auch einer der Vorteile mit als Selbstständiger, da greift das dann ebenfalls wieder nicht und ob du nun 100 Stunden die Woche machst oder 120 Stunden oder nur 20 Stunden, juckt da niemanden.
So einfach ist das nicht und auch was hier angepriesen wird als Steuerfrei wenn man darüber kommt ist Augenwischerei. Wie gesagt, das Einkommen daraus wird in der Einkommenssteuererklärung abgefragt und muss angegeben werden. Dort wird der Durchschnitt ermittelt und selbst wenn du nur 2 mal im Jahr dann 460 Euro verdient hast als 450 Euro, landet der Durchschnitt darüber und damit dann auch Steuerpflichtig. Dagegen ist es weniger ein Problem, wenn man ansonsten nur 300 Euro verdient und dann die zwei mal im Jahr über die 460 Euro verdient, da ist der Durchschnitt nach wie vor unter 450 Euro und damit dann Steuerfrei.
Sorae, vielen Dank für die ausführlichen Antworten, aber der Behauptung, kompliziert sei das alles nicht, stehe ich doch recht ablehnend gegenüber. Einmal verstanden, ist keine Sache der Welt kompliziert; will man deswegen aber gar nichts mehr als schwierig gelten lassen, verliert das Wort seine Bedeutung.
Du formulierst, dass bei Hauptjob+Minijob+kurzfristiger Beschäftigung (der du keine eigene Kategorie zubilligst, sondern es als Nebenjob B bezeichnest) das erste und das letzte miteinander verrechnet werden. Hier wird es im dritten Abschnitt weniger eindeutig beschrieben. Jawohl, von einer hohen Pauschalbesteuerung ist auch dort die Rede, allerdings legt der Text durchaus nahe, dass keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge anfallen (ganz eindeutig lese ich es nicht heraus). Wie genau kommst du in deinem Beispiel auf 100 €, die von 450 € bei einer kurzfristigen Beschäftigung übrig bleiben?
Das Gewerbe, das ich bereits angemeldet habe, nimmt die Kleingewerberegelung in Anspruch. Dass dadurch Einkommenssteuer auf den Gewinn anfällt, weiß ich grundsätzlich. Ich hatte auf eine Geringfügigkeitsgrenze oder etwas ähnliches gehofft - die Einnahmen liegen bei ungefähr 20 € im Monat.
Kurzfristige Beschäftigungen müssen ebenfalls angemeldet werden. Da es für die Arbeitgeber einfacher ist, melden sie das ebenfalls als Minijob ab. Von daher wird da nicht weiter differenziert, melden sie es anders an, als Nebentätigkeit dann werden die Lohnsteuermerkmale auch nicht berücksichtigt und es wandert automatisch in die Lohnsteuerklasse 6.
Die Lohnsteuer ist aber nur ein Teil der Einkommenssteuer, im Endeffekt existiert diese, damit Arbeitnehmer nicht gezwungen sind jedes Kalenderjahr eine Einkommenssteuererklärung zu machen und es damit bereits abgegolten wird. Wird es zu hoch angesetzt, dann zahlst du mehr Steuern, ist es zu wenig, dann haut das Finanzamt dem Arbeitgeber auf die Flossen mit allen Konsequenzen auch wenn du der eigentliche Steuerschuldner bist. Da es keine Veranlagungssteuer ist sondern eine Anmeldesteuer ist, trifft es den Arbeitgeber aber genauso, da dieser verpflichtet ist diese für dich vorab abzuführen in Deutschland.
In anderen Ländern z.B. Schweiz sieht es anders aus, da bekommen Arbeitnehmer immer ihren Bruttoarbeitslohn auf das Konto und dürfen am Ende des Jahres ihre komplette Steuerschuld begleichen. Das das oftmals dazu führt, dass das Geld bereits ausgegeben ist wenn die Steuer fällig ist, vermeidet man hier, dass die Steuer mit der Lohnsteuer vorab bereits beim Finanzamt landet. Sorgt nicht nur dafür, dass der Bund und Länder ihre Gelder eher haben, sondern auch für den Steuerbürger eine Entlastung da weniger Aufwand für ihn und auch damit hohe Steuerschulden für den einzelnen gar nicht erst anfallen.
Verrechnet wird es hier, die Sozialabgaben können gedeckt sein von der Hauptbeschäftigung, müssen es aber nicht. Ist das nicht der Fall, dann wird dafür nochmals zur Kasse gebeten. Das hat nicht nur etwas mit dem Verdienst zu tun sondern auch mit den Zeiten die du arbeitest bzw. der Gesamtsumme der Arbeitszeit aus Hauptjob und der kurzfristigen Beschäftigung.
Kommt dann noch ein Nebenjob (von mir als Nebenjob A betitelt) mit dazu, bist du sehr wahrscheinlich dort darüber und zahlst dann auch die Sozialabgaben mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung. Diese wird generell von der Hauptbeschäftigung abgedeckt, ist aber auch von der Prozentzahl eher zu vernachlässigen, da andere Sozialabsicherungen wie z.B. Krankenversicherung wesentlich darüber liegen.
Die Pauschsteuer, die 30% beträgt und nicht nur 25%, kann auch nur unter sehr engen Voraussetzungen zur Anwendung in der Konstellation angewendet werden und richtet sich auch mit nach dem Einkommen welches dabei erzielt wird. Und das nicht nur aus diesem einen Beschäftigungsverhältnis, hier kommen dann alle Arbeitsverhältnisse zum Tragen. Da hier auch mehrmals hingesehen wird ob das alles erfüllt ist, und im Zweifel hier dem Arbeitgeber die Hölle heiß gemacht wird, melden auch hier viele nicht als kurzfristige Beschäftigung an, sondern eben klassisch mit individuellen Lohnsteuermerkmalen und das heißt bei einem Hauptjob die Lohnsteuerklasse 6 mit Sozialabgaben.
Weniger Aufwand, weniger Ärger Vorprogrammiert, da das Finanzamt genau hinsieht bei mehreren Beschäftigungen, vor allem wenn man dann noch kurzfristige Beschäftigungen mit anmeldet. Gerne wird hier der Betrug an den Sozialabgaben die eingespart werden vermutet oder auch die Schwarzarbeit, wenn derjenige dann am Ende 71 Tage "kurzfristig" gearbeitet hat, die Arbeitszeit zu hoch war oder gar mehrere Arbeitgeber hatte mit kurzfristigen Beschäftigungen die auch addiert werden. Unproblematischer ist das ganze eher, wenn derjenige keine Hauptbeschäftigung vorweisen kann.
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, wird generell Gewerbesteuer fällig. Da man sich hier mit Kleinvieh auch nicht aufhält, gilt eine Gewerbesteuerfreiheit von 24.500 Euro im Jahr. Das ist nochmals etwas anderes und zusätzlich zu sehen, zu dem was du als Gewinn dabei erzielst. Dieser unterliegt ganz normal der Einkommenssteuer. Da dort aber keine Lohnsteuer für dich abgeführt wird, ist das am Jahresende dann fällig, außer das Finanzamt schreibt dir Vorauszahlungen pro Monat oder pro Quartal vor, was ebenfalls der Fall sein kann. Je nach Härtefall und Art des "Gewerbes", denn nicht alles was als Kleingewerbe angemeldet wird ist auch ein Gewerbe in den Augen des Finanzamtes sondern eben ein Katalogberuf, kommt dann noch die Buchführungspflicht mit dazu.
Einnahme Überschuss Rechnung findet bei Katalogberufen statt, oder wenn jemand tatsächlich herausfallen sollte oder als Härtefall (diese Ausnahme zu bekommen ist inzwischen mehr als Unwahrscheinlich) ein Beispiel wäre die 100-jährige Oma die einen Kiosk betreibt, kein Internet hat, ihr nicht zuzumuten ist sich damit zu befassen oder das anzuschaffen und einen Gewinn von unter 3000 Euro im Jahr aufweist. Eigentlich ein Gewerbe nach §15, damit Buchführungspflicht darf hier aber eine EÜR abgeben als Härtefallausnahme, anstatt eine Bilanz mit Buchführung. Wie gesagt, findet eigentlich so gut wie nicht mehr statt, dann musst du dir selbst überlegen wer das für dich übernimmt und dank Internet, Steuerprogrammen, selbstständigen Buchhaltern, Steuerberatern usw. sagt das BMF dazu, dann geh doch zu denen wenn du es nicht kannst. Umsatzsteuer kommt ebenfalls noch mit dazu, die auch von dir abgeführt werden muss.
Unter "Steuer" kann man nicht alles in einen Topf werfen sondern das muss man ebenfalls differenzieren. Klar ist es lästig, dass man dann die Umsatzsteuer ggf. monatlich abführen muss, Vorauszahlungen leisten und der Buchführungspflicht zu unterliegen wenn es den zutreffend ist. Aber das hat dann immer noch nichts mit der eigentlichen Einkommenssteuer zu tun, da es mehrere Paar Schuhe sind die besteuert werden und es die unterschiedlichsten Steuern auf alles gibt.
Und wegen deiner "Freigrenze" auf die zu hoffst, die gibt es, dass nennt sich Grundfreibetrag den jeder unbeschränkt Steuerpflichtige bekommt der der Einkommenssteuer unterliegt. Das sind für alle Einnahmen die man erzielt, ganz gleich ob aus nicht Selbstständiger Arbeit, Gewerbe, Selbstständiger Arbeit usw. 8700 Euro im Jahr bei Einzelveranlagungen, bei Ehegattenveranlagung entsprechend das doppelte. Alles darüber wird besteuert, der Staat, das Land und die Gemeinden brauchen Geld, denn je nach Steuer richtet es sich danach wer die Steuern hinterher auch bekommt.
Kompliziert finde ich das nicht wirklich, wenn man sich hinsetzt und das mal abarbeitet, logisch abfragt und durchgeht und sich die entsprechenden Informationen selbstständig einholt oder beraten lässt z.B. von einem Unternehmensberater für die Selbstständigkeit, einem Steuerberater oder zum Telefon greift und z.B. die Minijob Zentrale anruft und mit diesen Fragen "belästigt", dann ist man da in einem guten Tag durchgestiegen. Voraussetzung dafür ist allerdings auch, dass man sich dafür Interessiert und nicht nur das nötigste Wissen mag. Unsere werten Herren und Damen im Finanzamt haben nur 2 Jahre Zeit das alles zu erlernen und da trifft weit aus mehr zu, als auf den gemeinen 0815 Steuerbürger der einen Hauptjob hat, einen Nebenjob, nebenbei noch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben möchte und ein Kleingewerbe anmeldet. Auch wenn es für den einzelnen "schwer" erscheinen mag, das sind noch die einfachsten Dinge darunter.
Wie ich auf die 100 Euro von der kurzfristigen Beschäftigung komme. Gehen wir von 450 Euro im Monat aus als der 3. Job, sprich kurzfristige Beschäftigung ausgeübt wird, der voll verrechnet wird (wie es in den meisten Fällen der Fall ist). Dann fallen 46% Lohnsteuer an, sprich 207 Euro. Dazu noch die Arbeitgeberanteile, die den Arbeitnehmer erst einmal nicht belasten. Die Arbeitnehmeranteile machen nochmals gute 20-22% (je nach Krankenversicherung) hier aus.
Dazu einfach die Arbeitnehmer Prozente addieren, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung bei der Nebentätigkeit. Sind 297 Euro die "weg" sind, bleiben für dich unter dem Strich 153 Euro übrig. Da auch deine Progressionsstufe an Steuer steigt mit mehr Einkommen die ggf. von der vorab abgeführten Lohnsteuer nicht reicht und eine Nachzahlung mit ansteht ist dabei grob mit erfasst, indem von Pi mal Daumen 100 Euro im Monat ausgegangen wird was übrig bleibt. Kann natürlich auch sein, dass das was abgeführt wird insgesamt reicht und du am Ende davon doch mehr übrig hast.
Da es aber auch nicht da ganze Jahr eine kurzfristige Beschäftigung sein kann sondern auch das Grenzen gelten, sind das 2-3 Monate mit 100-150 Euro mehr in der Tasche. Damit man das wirklich zu 100% genau sagen kann wie es in deinem Fall aussehen würde, müsste man alle Zahlen kennen, alle persönlichen Merkmale (z.B. welche Krankenversicherung da diese unterschiedliche Sätze haben, welche Freibeträge auf dich zutreffen, Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen usw.) wie auch die Rahmenbedingungen der Arbeitsverträge von Arbeitszeiten die nicht überschritten werden dürfen und wie alle Arbeitgeber dich angemeldet haben, kann man nur mit diesen Schätzzahlen arbeiten die im Worst Case eintreffen.
Falls nun der Verdacht aufkommt, ich bin kein Mitglied der Steuerverwaltung. Ich habe selbst ein Unternehmen, welches ein tatsächliches Gewerbe nach §15 Einkommenssteuergesetz ist. Ich unterliege der Buchführungspflicht alleine aufgrund dieser Tatsache. Dann kamen Dinge mit dazu im Laufe der Zeit wie Vorauszahlungen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer neben den monatlichen Meldungen und Abführungen. Alles das waren Punkte, warum ich mich damit mehr und näher befasst habe und auch mehr Personal brauchte, die dort mit Hand anlegen. Bei "nur" wenigen Geschäftsvorfällen im Jahr bekommen das viele noch selbst hin, kommen am Tag 500 Buchungen und mehr alleine in der Buchführung an, dann machst du das auch nicht mehr alleine da du ansonsten nicht mehr zum Arbeiten kämst.
Natürlich auch wegen der Anmeldungen, auch wenn ich das schon lange nicht mehr selbst mache, muss ich dennoch wissen was in meinem Laden abgeht und auch begreifen, warum wieder ein Schreiben vom Finanzamt kommt, warum ich hier Steuern zahlen muss, warum Vorauszahlungen nun fällig sind oder der Mitarbeiter vor mir steht und mich fragt warum mit seiner 2. oder 3. Beschäftigung nichts mehr für ihn herum kommt was Netto auf seinem Konto landet. Oder auch warum die Zustimmung zur Nebentätigkeit X dann verweigert wird.
Ein Hexenwerk ist das nicht, da muss man aber auch auf den richtigen Seiten gucken wenn man im Internet sich schlau macht und da ist ein Blog nun wirklich nicht die beste Quelle, da sucht man sich Quellen wie die Knappschaft, die Minijobzentrale raus und wenn dann noch Fragen offen sind wenn man das alles abgeerntet hat, dann trabt man zur Zentralen Informationsanlaufstelle im Finanzamt, zieht eine Nummer, wartet bis man dran ist und fragt banal einfach danach wie es damit aussieht, was verrechnet wird, wo Abzüge fällig werden usw. Da bekommt man keine Rechnung auf den Euro genau, aber die Informationen mit den Grenzen, wann was besteuert wird beten dir die Mitarbeiter im Schlaf herunter.
Seit daher wohnen bei mir auch die aktuellen Gesetze dazu mit Kommentaren, die teilweise mehrmals im Jahr aktualisiert werden. Das nicht nur im Betrieb sondern auch Privat damit man etwas nachschlagen kann, wenn es nicht ganz klar für mich ist oder ich trabe zum Finanzamt mit meinen Fragen die offen sind. Auch da weiß man im Laufe der Zeit, wo man nachschlagen muss und was steht, auf welche anderen Gesetze verwiesen wird. Paragrafen wie der §18, §15, §4 des Einkommensteuergesetzes kann ich dir aus dem FF inzwischen auswendig beten ohne ins Buch zu schauen.
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