"Kräuter der Provence" immer beliebig zusammengesetzt?

vom 07.10.2017, 11:09 Uhr

Viele von euch kennen wahrscheinlich die Gewürzmischung "Kräuter der Provence", davon habe ich mir ein Päckchen mitgenommen. Auf der Rückseite steht nun, dass sie aus Bohnenkraut, Rosmarin, Oregano und Thymian besteht. So kenne ich die Herbes de Provence gar nicht. Kann es sein, dass die französische Kräutermischung von jedem Hersteller anders zusammengesetzt wird? Gibt es keine einheitliche Regel für diese Gewürzmischung?

Benutzeravatar

» soulofsorrow » Beiträge: 9232 » Talkpoints: 24,53 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das hat man ja bei anderen Kräuter- und Gewürzmischungen auch, dass man je nachdem, bei wem man sie kauft, eine ganz andere Mischung hat. Curry ist dafür wohl das beste Beispiel. Wobei ich aber nicht sagen würde, dass die Zusammensetzung beliebig ist. Bestimmte Grundzutaten findet man ja in allen Mischungen, weil ein Geschmack, der komplett von dem abweicht, was der Kunde so kennt, ja auch nicht Sinn und Zweck der Sache ist.

Ich denke aber es liegt schon im Interesse der Hersteller sich mit ihrer Mischung so weit von der Konkurrenz zu unterscheiden, dass der Kunde sagen kann, die "Kräuter der Provence" von X schmecken besser als die von Y.

Ich habe mal gehört, dass die Frankfurter versuchen ihre Grüne Sauce irgendwie schützen zu lassen und dabei würde es dann ja vor allem um die Kräuter gehen, die verwendet werden, aber das ist der einzige Fall von geschützten Bezeichnung einer Kräutermischung, die mir einfällt. Und ich weiß auch nicht mal, ob die Frankfurter das überhaupt geschafft haben, oder ob das noch aktuell ist.

Benutzeravatar

» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^