Sonderurlaub für eigene Hochzeit Kulanz des Arbeitgebers?

vom 05.10.2017, 13:14 Uhr

A heiratet in ein paar Wochen und hat dies ihrem Arbeitgeber mitgeteilt und nach Sonderurlaub gefragt. Er meinte, dass sie noch ein paar Tage Urlaub hat und davon einen nehmen soll. Sonderurlaub gibt es nicht. A ist ohne schriftlichen Vertrag in der Firma angestellt. Ist Sonderurlaub für die eigene Hochzeit wirklich reine Kulanz des Arbeitgebers? Welche Sonderurlaubstage stehen einem denn laut Gesetz zu? Was würde passieren, wenn man kurzfristig heiraten will und keinen Urlaub mehr hat. Scheitert dann die Hochzeit am Sonderurlaub?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Naja man arbeitet ja kaum an 7 Tagen pro Woche. Also was spricht dagegen an einem Tag zu heiraten wo man eh frei hat? Und so schnell geht das mit Heiraten auch nicht. Sonderurlaub gibt es in der Tat nicht für die eigene Hochzeit. Das ist eher für Beerdigungen gedacht.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Also laut meinem Vertrag steht mir für die eigene Hochzeit ein Tag Sonderurlaub zu. Für die Geburt eines Kindes ebenfalls ein Tag, für den Tod eines Kindes oder Ehegatten zwei Tage.

In dem dazugehörigen Paragrafen 616 des BGB heißt es:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Im Grunde bedeutet es, dass ein Arbeitgeber Sonderurlaub einräumen muss. Aber für welche Anlässe er das tut, ist ihm überlassen. Es gibt einfach keine genaue Definition von "in seiner Person liegendem Grund". Vor allem der Teil mit "ohne sein Verschulden" trifft meiner Meinung nach nicht auf eine Hochzeit zu. Die kann man ja auf jeden x-beliebigen Tag legen, wie man will. Auf einen Tag, an dem man Urlaub nehmen will oder eh frei hat. Man muss ja nicht heiraten, von Unschuld kann also keine Rede sein.

Ohne Vertrag kann die Arbeitnehmerin da also gar nichts machen, sondern muss sich Urlaub nehmen. Und mit Vertrag hängt es vom Wortlaut ab. Wie gesagt, in meinem ist es explizit aufgeführt, wie viele Tage für welchen Anlass gewährt wird. Andere Gründe werden explizit ausgeschlossen. Der Paragraf findet über diese Auflistung hinaus keine Anwendung, heißt es da.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Sonderurlaub bedeutet eigentlich die unbezahlte Freistellung für einen bestimmten kurzen Zeitraum, wo der Grund für die Freistellung nicht im Verschulden des Arbeitnehmers liegt. BGB §616. Eine genaue Auflistung lässt sich dort aber nicht finden, damit sind Ereignisse wie Hochzeit, Niederkunft, Beerdigung und ähnliches keine Gründe für eine Freistellung. Dafür aber zum Beispiel die Pflege von Kindern oder nahen Angehörigen. Da die unbezahlte Freistellung bereits nicht im Detail über das Gesetz geregelt ist, ist auch die bezahlte Freistellung, also das was weitläufig als Sonderurlaub angesehen wird nicht im Gesetz geregelt und somit ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet Sonderurlaub für eine Hochzeit zu gewähren.

Wenn es hierzu Regelungen gibt, dann lassen sich diese im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen finden. Auf etwas anderes kann sich da niemand berufen und wenn ein Arbeitgeber keinen zusätzlichen Tag Urlaub für ein Ereignis wie eine Hochzeit oder Beerdigung geben möchte und es dazu keine schriftlichen Vereinbarung wie oben genannt gibt, dann muss er das auch nicht.

Sternenbande hat geschrieben:Sonderurlaub gibt es in der Tat nicht für die eigene Hochzeit. Das ist eher für Beerdigungen gedacht.

Zum Glück braucht man für die eigene Beerdigung keinen Sonderurlaub mehr. Denn das Sonderurlaub für Beerdigungen gedacht ist, ist völliger Quatsch.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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