Haben Schulen nach Umzug Aufnahmepflicht?
Ich habe bei Facebook eine sehr interessante Diskussion mitbekommen. Dort geht es um eine Frau in meiner Stadt, die vor knapp einem Monat aus Bayern in mein Bundesland gezogen ist. Sie versucht verzweifelt, einen Platz an einer Schule zu bekommen, ihr 12-jähriger Sohn hat im alten Wohnort das Gymnasium besucht. Leider wird sie hier von allen Schulen abgelehnt, weil diese wohl überfüllt sein sollen.
Nun meinte ein User, dass das doch gar nicht möglich wäre, denn die nächstgelegene Schule nach einem Umzug wäre dazu verpflichtet, den neuen Schüler aufzunehmen. Existiert so eine Aufnahmepflicht tatsächlich? Der Umzug musste wohl kurzfristig durchgezogen, berufsbedingt. Sonst hätte man den Schüler ja schon Monate vorher anmelden können. Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?
Soviel ich weiß sind nur Grundschulen dazu verpflichtet die Schüler aus dem Einzugsgebiet auch aufzunehmen, weil man diesen kein längeren Schulweg zumuten kann. Bei Schüler, die in die erweiterten Schulen gehen muss auch ein Schulweg zuzumuten sein. Wenn die Schulen da vor Ort alle die Kapazitäten erreicht haben, muss man sehen, dass in der nächsten Gemeinde ein Platz frei ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Gymnasien in der Nähe überfüllt sind und dass man einem Gymnasiasten nicht den Schulweg zumuten will. Es gibt ja öffentliche Verkehrsmittel.
Wenn ich an der Stelle der Frau wäre, würde ich einfach mich mal für ein paar Stunden hinsetzen und telefonieren. Erst mal das Schulamt um mich genauer zu erkundigen und dann eben auch alle Schulen, die in Frage kommen. Irgendwo wird der Sohn bestimmt aufgenommen werden können.
Ich frage mich ehrlich, wie dumm diese Dame doch sein muss. Wenn man nicht angenommen wird an einer Schule, dann wendet man sich direkt an das Schulamt und fragt dort an, wo denn noch Plätze sind und klappert nicht die Schulen ab und weint dann herum, weil niemand das eigene Blag annimmt. Offenbar scheint hier das Kind schon einen Monat lang Zuhause zu sitzen und damit seiner Schulpflicht nicht nachzukommen und die Mutter hat nichts besseres zu tun, als in sozialen Netzwerken nach Schulen zu fragen? Ist mir wirklich unbegreiflich.
Wie es schon angemerkt worden ist, besteht diese Pflicht nur bei Grundschulen. Bei den Weiterführenden Schulen gibt es keine Pflicht. Der Weg der Zumutbar ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes und wenn man schon davon ausgeht, dass es für Kinder unter 3 Jahren zumutbar ist 60 Minuten zur Kita zu fahren mit einer einfachen Wegstrecke, dann ist das für ein Kind mit 12 Jahren erst recht vertretbar. Das braucht keine Schule die 5 Minuten neben dem Haus liegt und wenn man sich von einem Anwalt beraten lässt, der wird einem auch nichts anderes sagen und meines Wissens nach geht es sogar soweit, dass ein Fahrtweg von 2 Stunden einfache Strecke als Zumutbar gilt auf den Weiterführenden Schulen.
Bekommt man dann keinen Platz in diesem Radius auf einem Gymnasium, dann wird abgestuft und man wird dann an eine Realschule, Wirtschaftsschule oder auch Hauptschule verwiesen. Das ist dann halt das Pech was man zu tragen hat aber verpflichtend muss keine weiterführende Schule jemanden aufnehmen, der außerhalb der Reihe antanzt. Sogar wenn es mehr Anmeldungen gibt als Plätze zur Verfügung stehen, muss keine Schule den Überschuss annehmen da wird dann einfach ausgesiebt nach Noten und sozialen Kriterien. Nur wie unter dem Jahr machen? Soll man einen anderen Schüler der Schule verweisen damit das zugezogene Blag nun einen Platz hat, fändest du das Fair?
Wie gesagt, die Dame sollte sich mal in Bewegung setzen und zum Schulamt gehen da auch ihr Kind der Schulpflicht unterliegt und nicht einfach Zuhause sitzen kann nur weil die Mutti kein Platz am Gymnasium in der Nähe findet. Einen Anwalt kann man parallel dazu befragen welcher Weg als Zumutbar gilt und wenn da etwas ist, dann muss sich der Bengel und die Mutter halt damit abfinden oder auf eine niedrigere Schule gehen damit es denen mit der Entfernung in den Kram passt. Alles kann man halt nicht haben, aber es besteht kein Anrecht auf einen Platz an einer Weiterführenden Schule, sondern nur am minimalen und das heißt Grundschule sowie Hauptschule, damit die Schulpflicht erfüllt werden kann.
Sorae hat geschrieben:Ich frage mich ehrlich, wie dumm diese Dame doch sein muss. Wenn man nicht angenommen wird an einer Schule, dann wendet man sich direkt an das Schulamt und fragt dort an, wo denn noch Plätze sind und klappert nicht die Schulen ab und weint dann herum, weil niemand das eigene Blag annimmt. Offenbar scheint hier das Kind schon einen Monat lang Zuhause zu sitzen und damit seiner Schulpflicht nicht nachzukommen und die Mutter hat nichts besseres zu tun, als in sozialen Netzwerken nach Schulen zu fragen? Ist mir wirklich unbegreiflich.
Die Mutter behauptet, dass sie bereits vor den Sommerferien in NRW das Schulamt informiert und kontaktiert hätte, doch die würden sich nicht zuständig fühlen und haben sie auf die einzelnen Schulen verwiesen. Sie klappert auf Anweisung des Schulamtes alle Schulen ab, wobei hier alles überfüllt ist. Es fehlen 2000 Lehrer in meiner Stadt und die Klassen sind inzwischen schon 8-zügig pro Jahrgang, sodass die Schulen keine weiteren Schüler mehr aufnehmen wollen.
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