WG-Mitbewohner bei Vermieter verpetzen?

vom 10.04.2015, 11:19 Uhr

Meine Kommilitonin A wohnt zur Zeit in einer Art WG. Eine Art WG soll heißen, dass sie das Bad und das Treppenhaus mit ihrem Mitbewohner B teilen muss. Jeder hat jedoch sein eigenes Zimmer mit integrierter Kochnische.

A pendelt ab und an und fährt zu ihrer Familie während der Semesterferien. Sie war jetzt über einen Monat nicht zu Hause. Diese Woche war sie eben wegen Vorlesungsbeginn wieder da und wollte auch schon morgens duschen als sie festgestellt hat, dass die Dusche irgendwie Schaden genommen hat. Die Tür der Duschkabine klemmte total und hatte sich verkeilt, sodass man nur schwer reinkommt und erst recht nur problematisch wieder die Dusche verlassen kann. Sie vermutet, dass ihr Mitbewohner B dafür verantwortlich ist, da sie ja nicht zu Hause war und es sonst keine weiteren Mitbewohner gibt, die erstens in dem Haus wohnen und zweitens diese Dusche benutzen.

Außerdem ist es nicht das erste Mal, dass B Schaden im Haus angerichtet hat. So hat er auch schon das Glasfenster der Eingangstür des Hauses zerschlagen und dem Vermieter erzählt es sei bei dem Auszug des anderen Mieters C passiert. Dies ist schon im Herbst gewesen, jedoch hat der Vermieter Zeugen befragt und es hat sich herausgestellt, dass B gelogen haben muss.

Meine Kommilitonin möchte im Sommer aus ihrer Wohnung ausziehen und zu ihrem Freund ziehen, jedoch befindet sie sich in einer Zwickmühle. Einerseits hält sie nichts vom Petzen und möchte B ungern verraten, aber andererseits hat sie die Befürchtung, dass sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden könnte und sie so ihre Kaution nicht mehr vollständig zurück erhält, wenn sie ausziehen möchte. Sie kann ja für den Schaden wirklich nichts, zumindest sagt sie das und ich glaube ihr und eine Kaution in Höhe der mehrfachen Monatsmiete ist gerade für einen Studenten eine Menge Geld wie ich finde.

Ich persönlich würde ihr dazu raten, den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen, wollte aber vorher noch andere Meinungen einholen. Was meint ihr, was ich ihr raten sollte? Würdet ihr B in ihrem Fall verpetzen um die eigene Kaution zu retten? Oder findet ihr das falsch und würdet nichts sagen?

Benutzeravatar

» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich hasse Hinterfotzigkeiten wie die Pest und das Verpetzen eines anderen, bevor man diesen zur Rede gestellt hat und ihm gesagt hat, das sein Handeln Konsequenzen haben wird, wenn er nicht was dagegen tut, gehört definitiv dazu. Das ist Kindergarten. Ich würde zu B gehen und ihm klar machen, dass ich weiß, dass er es war, denn niemand sonst war während meiner Abwesenheit in der Wohnung gewesen und dann würde ich ihm ein Limit setzen bis zu welchem er mir entweder das Geld für die Reparatur gibt oder er es selbst reparieren lässt.

Ich würde ihn warnen, wenn er bis zum Ultimatum nichts getan hat, dass der Vermieter davon erfahren wird und dieser ihn dann zur Rechenschaft ziehen wird. Hinternrum geht aber echt gar nicht!

» cherrypie » Beiträge: 567 » Talkpoints: 30,94 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Das hat ja nichts mit petzen zu tun. Ich würde dem Vermieter schriftlich die Sachlage mitteilen. Eben dass ich längere Zeit nicht zu Hause war und beim ersten Besuch des Badezimmers festgestellt habe, dass dort eben etwas kaputt ist und die Nutzung behindert. Punkt. Was der Vermieter dann für Schlüsse daraus zieht, bleibt ja ihm vorbehalten.

Benutzeravatar

» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Warum spricht B denn nicht zuerst mal mit ihrem Mitbewohner über die kaputte Duschtür? Vielleicht ist dieser ja bereit von sich aus dem Vermieter diesen Defekt zu melden. Natürlich ist besteht die Möglichkeit das sich der Mitbewohner da auch wieder herausredet, wie bei dem der Glasscheibe. Aber dann kann B ihm immer noch sagen, dass sie das ansonsten dem Vermieter melden wird, weil sie nicht auf den Kosten für den Schaden sitzen bleiben möchte.

Dann ist es ja auch nicht hinterhältig, wenn zuvor mit ihrem Mitbewohner gesprochen hat. Wenn dieser sich darum kümmern möchte, muss sie ja nicht sagen, dass sie ansonsten zum Vermieter geht. Hintenherum würde ich aber nichts unternehmen, weil ich das auch sehr daneben finde. Für mich gehört sich das nicht und ich denke, dass der Mitbewohner dann auch wirklich sauer wäre. Er sollte wenigstens die Chance bekommen, dass er selbst diesen Schaden dem Vermieter meldet.

Benutzeravatar

» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Es muss ja nicht B gewesen sein. Vielleicht hatte er Gäste, die das ruiniert haben. Möglicherweise hat aber auch gar niemand daran schuld - manchmal gehen Sachen kaputt, wenn man sie schief anschaut. Möglicherweise ist es gar nicht kaputt, sondern hat sich nur irgendwie verspießt? Sie sollte das mal genauer anschauen.

» Wurstel » Beiträge: 77 » Talkpoints: 31,93 »


Ich glaube, dass ich an der Stelle deiner Bekannten gleich zum Vermieter gehen würde. Das hängt einfach damit zusammen, dass ich nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden möchte. Wenn ich erst zu der Person gehe, die den Schaden angerichtet hat, dann kann es sein, dass sie mir zwar sagt, dass sie sich darum kümmert, dann aber hinter meinem Rücken zum Vermieter geht und mich jetzt als den Schuldigen darstellt.

Dann steht am Ende Aussage gegen Aussage. Was soll der Vermieter da machen? Er kann ja schlecht erkennen, wer lügt. Am Ende könnte es dann darauf hinauslaufen, dass beide den Schaden tragen und das würde ich beim besten Willen nicht einsehen. Ich würde es also gleich dem Vermieter mitteilen, dass die Dusche defekt ist. Am besten so schnell wie möglich, nicht dass es heißt, dass man selber daran schuld ist. Was der Vermieter am Ende mit der Information anfängt, ist ja seine eigene Problematik.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^