Arbeitszeugnis "im Auftrag" unterschrieben rechtsgültig?

vom 29.09.2017, 22:46 Uhr

A hat ein Arbeitszeugnis seines ehemaligen Arbeitgebers zugeschickt bekommen. Das Arbeitszeugnis ist von der Vorzimmersekretärin "im Auftrag" unterschrieben. Ist so ein Zeugnis überhaupt rechtsgültig? Muss es nicht vom Arbeitgeber unterzeichnet sein? Würdet ihr ein neues Zeugnis mit Unterschrift des Arbeitgebers haben wollen oder ist es egal, wer es unterschreibt, wenn es im Auftrag des Chefs geschrieben wird?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ein Arbeitszeugnis ist zwar auch ein offizielles Dokument, aber es hat ja nochmal einen anderen Stellenwert als beispielsweise ein Diplom oder ein Staatsexamenszeugnis. Es dient eigentlich eher dazu, beim zukünftigen Arbeitgeber deine persönlichen Qualitäten und Kompetenzen zu unterstreichen, und nicht dazu, um deine rechtliche Qualifikation zur Aufnahme der Stelle nachzuweisen. Deswegen denke ich, dass die Unterschrift im Auftrag hier auch völlig ausreicht.

Mein altes Arbeitszeugnis war auch nicht von meiner direkten Vorgesetzten, sondern von einer der anderen Führungskräfte des Unternehmens unterzeichnet. Nichtsdestotrotz wurde es bisher überall akzeptiert.

» MaximumEntropy » Beiträge: 8472 » Talkpoints: 838,29 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


"Im Auftrag" ist grundsätzlich sicher zunächst legitim, die Frage ist, an wen dieser Auftrag delegiert wird. Im Wesentlichen ist der Tenor in der Rechtsprechung, dass ein Zeugnis von einem höhergestellten Mitarbeiter in Vorgesetztenposition unterzeichnet werden sollte.

Denn es muss natürlich eine Person sein, die aufgrund ihrer Position die Arbeitsleistung auch beurteilen kann, was ich bei einer Vorzimmerdame bezweifele - noch eine Stufe tiefer kann dann ja nur noch die Unterschrift eines Azubis sein. Zwar kann sich jeder Arbeitgeber denken, dass sie es vermutlich nicht selbst formuliert hat, aber es geht um das Gesamtbild. Und je höher die unterzeichnende Person ist, umso aussagekräftiger und wertvoller ist auch das Zeugnis.

Im Großen und Ganzen kann man dies daher wohl als deutliche Abwertung betrachten, wenn sich nicht mal ein Abteilungsleiter oder Ähnliches für die Unterschrift hergibt. Und wenn man sich die Rechtsprechung im Netz so durchliest, ist wohl auch eine gute Chance auf Korrektur gegeben. Schließlich muss sich der Arbeitnehmer den ganzen Rest seines Arbeitslebens mit diesem eher minderwertigen Zeugnis bewerben.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ein Arbeitszeugnis muss nicht zwingend vom Geschäftsführer oder jemandem mit Prokura (ppa.) unterschrieben sein. In Vertretung (i.V.) oder auch im Auftrag (i.A.) ist absolut legitim und bedeutet nicht sofort eine Abwertung des Zeugnisses. Viel mehr ist die Abwertung dadurch gegeben, das es die Vorzimmerdame unterschrieben hat und kein Vorgesetzter, der Personalleiter oder der Geschäftsführer und das wird durch den Titel innerhalb der Firma unter dem Namen deutlich. Wenn da also steht i.A. Lisa Mülller, Vorzimmerdame, dann ist das Wort Vorzimmerdame das schlimme an der Unterschrift in dem Zeugnis und die Herabstufung. Denn daraus wird geschlossen, das der Mitarbeiter es nicht mal wert war, das ein Vorgesetzter oder eben eine entsprechend höher gestellte Person unterschreibt.

Ich würde mir ein neues Zeugnis anfordern und explizit darum bitten, das dies vom Vorgesetzten und Geschäftsführer oder Personalleiter abgezeichnet ist. Optimal ist immer Vorgesetzter und Geschäftsführer, aber ob nun ein Personalleiter oder ein Geschäftsführer unterschreibt ist eigentlich egal und keine Herabstufung.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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