Was darf in einer Mieterselbstauskunft gefragt werden?
vom 27.09.2017, 10:48 Uhr
Neben der Verpflichtung zu einer Mieterselbstauskunft würde mich mal interessieren, was denn in einer solchen überhaupt alles abgefragt werden darf? Gibt es denn da eigentlich einheitliche und standardisierte Vorlagen einer Mieterselbstauskunft oder kann die jeder Vermieter nach eigenem Ermessen gestalten? Habt ihr schon mal solch eine Mieterselbstauskunft ausgefüllt, was wurde denn da abgefragt und was wären denn für euch unzulässige Fragen?
mikado* hat geschrieben:Neben der Verpflichtung zu einer Mieterselbstauskunft
Was ist denn die "Verpflichtung" zu einer "Mieterselbstauskunft"? So eine Verpflichtung gibt es nicht und ob du zu so einer bereit bist oder nicht hängt von keiner Pflicht ab, sondern davon, wie sehr du die Wohnung oder das Haus anmieten willst/musst oder eben nicht.
mikado* hat geschrieben:was denn in einer solchen überhaupt alles abgefragt werden darf?
Stell dir mal folgendes Szenario vor: du bist in Frankfurt, Stuttgart oder München, hast eine Wohnung angeboten bekommen und weißt, dass hinter dir 500 andere Interessentinnen und Interessenten stehen, die genau diese Wohnung haben wollen. Du hast jetzt einen solchen Bogen zur Selbstauskunft in der Hand und weil dir die Frage zu deiner sexuellen Präferenz nicht gefällt, berufst du dich auf dein Recht hier dem Vermieter zu erklären, dass du die Frage nicht beantworten willst, weil er das nicht fragen darf.
Mit welcher Konsequenz würdest du in dem Fall einer solchen "illegalen" Frage für der Vermieter rechnen - aber auch für dich als Mietinteressent auf einem "Vermietermarkt", wo der Vermieter beliebige Auswahl an Mietern hat?
Natürlich darf der Vermieter fragen, was immer er will. Und du darfst sogar die Frage nach deinem Namen unbeantwortet lassen. Aber dann wirst du die Wohnung eben nicht bekommen! Der Gesetzgeber schreitet nur bei Diskriminierung ein. Wenn du also gefragt wirst, ob du homosexuell bist - du dies beantwortest und der Vermieter doof genug ist, dir schriftlich mitzuteilen, dass er an dich nicht vermietet, weil dir deine sexuelle Ausrichtung nicht gefällt, kannst du ihn auf Schadenersatz verklagen.
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