Kann oder muss man eine Mieterselbstauskunft erteilen?

vom 27.09.2017, 10:19 Uhr

Immer mehr Vermieter gehen ja dazu über, von ihren Mietinteressenten eine Mieterselbstauskunft abzuverlangen, wo dann wohl mehrere wirtschaftliche und auch persönliche Dinge abgefragt werden. Der Hintergrund solch eines Fragebogens ist ja klar, denn damit will sich der Vermieter etwas absichern und sich möglichst keine Mietnomaden ins Haus holen. Aber ist man denn eigentlich verpflichtet, solch eine Mieterselbstauskunft zu erteilen? Hattet ihr schon mit einer solchen Mieterselbstauskunft zu tun und diese auch bereitwillig erteilt oder würdet ihr das tun?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Tja, wenn man eine Wohnung haben will, wird man es wohl tun müssen. Wenn du sie nicht willst, dann kannst du auch ablehnen. Dir wird bestimmt die Wohnung nicht gegeben, wenn du dich da weigerst. Sicher kann dich keiner dazu zwingen. Aber dann musst du halt eine Wohnung suchen, wo man das nicht haben will. Ich würde keinem potentiellen Mieter die Wohnung geben, wenn er keine Mieterselbstauskunft gibt. Da es genug potentielle Mieter gibt, kann man sich das als Vermieter leisten. Aber als Wohnungssuchender kann man sich nicht leisten zu sagen, dass man diese Selbstauskunft nicht gibt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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